Nun wird die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Belastungszeugin einleiten – wegen des Verdachts der Verleumdung und falscher Beweisaussage. Die 21-Jährige gab beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch am Montag als Zeugin an, sie habe die Vorwürfe gegen den Angeklagten allesamt erfunden.
Der angeklagte 22-Jährige wurde freigesprochen. Dem türkischstämmigen Arbeiter aus Dornbirn hatte die Staatsanwaltschaft geschlechtliche Nötigung und Nötigung vorgeworfen. Dabei hatte sich die Anklagebehörde auf die ursprünglichen Angaben der jungen Frau gestützt, deren Eltern ebenfalls aus der Türkei stammen.
Drohung
Die Studentin hatte zunächst behauptet, ihr Ex-Freund habe sie zum Sex erpresst. Er habe ihr damit gedroht, ihren religiösen Vater über ihre frühere uneheliche Geschlechtsbeziehung zu ihm zu informieren. Damit habe er sie nach ihrer Trennung gegen ihren Willen noch einmal zum Geschlechtsverkehr gezwungen.
Für das Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung sieht das Gesetzbuch eine Strafe von bis zu fünf Jahre Gefängnis vor. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Angeklagte mit einer teilbedingten Haftstrafe rechnen müssen, sagte Richter Peter Mück.
Außerdem kritisierte der Vorsitzende des Schöffensenats die Zeugin: „Sie können doch nicht nach einer Trennung aus Rache jemanden eines Verbrechens bezichtigen, der nichts gemacht hat. Damit können Sie seine Existenz zerstören.“
Zweifel
Nicht auszuschließen ist allerdings, dass die Vorwürfe der 21-jährigen gegen ihren Ex-Freund stimmen. Sie könnte die Anschuldigungen zurückgenommen haben, um ihm eine Gefängnisstrafe zu ersparen. Solche Überlegungen könnten im jetzt ihr bevorstehenden Strafprozess erörtert werden. Dabei muss die Studentin bei einer Verurteilung mit einer zumindest teilbedingten Geldstrafe rechnen. Sie hatte wenige Tage vor dem Prozess gegen ihren Ex-Freund dessen Verteidiger Patrick Piccolruaz über ihre falschen Angaben vor der Polizei unterrichtet.
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