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Keine Schutzzone vor Abreibungspraxis

Das Auftreten von Abtreibungsgegnern vor einer Bregenzer Abtreibungspraxis hat am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags zu einer Debatte um eine Änderung des Vorarlberger Landessicherheitsgesetzes geführt.

ÖVP und FPÖ lehnten das Begehren der Oppositionsparteien SPÖ und Grüne ab, analog zum Wiener Sicherheitsgesetz Schutzzonen vor sozialen oder medizinischen Einrichtungen zu schaffen.

Mit solchen Schutzzonen soll verhindert werden, dass durch Ansprechen oder die Übergabe von Gegenständen psychischer Druck auf Frauen ausgeübt werden kann, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschlossen haben.

ÖVP-Klubobmann Markus Wallner begründete die ablehnende Haltung seiner Fraktion damit, dass mit einer Gesetzesänderung Sonderrechte für die Bregenzer Abtreibungspraxis geschaffen würden. Sicherheits-Verantwortliche würden Gespräche mit den Abtreibungsgegnern führen, um besonders aggressive Belästigungen hintanzuhalten. „Das Recht auf Meinungs- und Redefreiheit muss allerdings auch respektiert werden“, so Wallner in einer Aussendung. Hiltraud Wieser (F) sah eine Gesetzesänderung ebenfalls als „nicht zielführend“ an. Stattdessen solle der bestehende rechtliche Rahmen ausgeschöpft werden.

SPÖ-Klubvorsitzende Elke Sader und Katharina Wiesflecker (Grüne) sprachen hingegen von „Engstirnigkeit“ und „Skandal“. „Es wäre wichtig, die Definitionslücke zwischen passivem und besonders rücksichtslosem Verhalten zu füllen und ein Wegweiserecht für Fälle von aktiver Belästigung zu ermöglichen“, forderte Wiesflecker. Derzeit seien der Exekutive die Hände gebunden. Sader kündigte an, „alle rechtlichen Möglichkeiten abzuklopfen, um dem Treiben in Bregenz ein Ende zu setzen“.

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