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Keine Piercings mehr ohne Gewerbeschein

Piercingstechen ohne Gewerbeberechtigung beschäftigte das Gericht.
Piercingstechen ohne Gewerbeberechtigung beschäftigte das Gericht. ©VOL.AT/Steurer
Ein Verein von Betreibern österreichischer Piercingstudios hat eine Schmuckhändlerin aus dem Bezirk Feldkirch auf Unterlassung geklagt.

Denn die beklagte Partei statte Kunden mit Piercings aus, ohne über die dafür notwendige Gewerbeberechtigung zu verfügen, bemängelte die klagende Partei.

Schon in der ersten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde in der vorbereitenden Tagsatzung der Zivilprozess ohne Urteil beendet. Im gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich die beklagte Schmuckverkäuferin dazu, es bei sonstiger gerichtlicher Exekution von Strafzahlungen zu unterlassen, das Gewerbe der Piercerin auszuüben. Zudem wurde vereinbart, dass die beklagte Partei der klagenden Partei als Beitrag für die Verfahrenskosten 1700 Euro bezahlt.

Mit der gütlichen Einigung ersparten sich die Streitparteien, von denen keine über eine Rechtsschutzversicherung zur Finanzierung des Rechtsstreits verfügt, einen teuren Zivilprozess mit ungewissem Ausgang.

Beklagtenvertreterin Clemens Achammer wies darauf hin, dass sich seine Mandantin trotz des geschlossenen Kompromisses kein Fehlverhalten vorzuwerfen habe. Sie habe nicht gepierct, sondern erlaubterweise mit Piercingschmuck nur Fake-Piercings verkauft. Der Modeschmuck sei bei Kunden lediglich angesteckt, aber der Körper damit nicht durchstochen worden.

Klagsvertreter Jürgen Nagel hingegen brachte vor, er wisse von 50 Kunden, die von der beklagten Frau gepierct worden seien. Dabei sei es in einigen Fällen zu gesundheitlichen Problemen mit eitrigen Entzündungen gekommen, behauptete vor Gericht die Vorarlberger Vizepräsidentin des klagenden Vereins, die ein Piercingstudio betreibt.

Wenn die Beklagte mit Piercings nicht aufhöre, werde der Gerichtsakt an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie an die Gewerbebehörde weitergeleitet werden, warnte Klagsvertreter Nagel.

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