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Keine Opern in Paris wegen Streik gegen Pensionsreform

Pariser Opernvorführungen entfallen am Dienstag wegen Streiks. Der Aufstand gegen die französische Pensionsreform und damit einhergehende Frührenten für Tänzer und Sänger dauert bereits seit vier Tagen.

Infolge eines seit vier Tagen anhaltenden Proteststreiks gegen die Pensionsreform in Frankreich hat die Pariser Oper die für Dienstagabend geplante Aufführung der Opern “La Traviata” von Verdi und “Tosca” von Puccini absagen müssen. Großteil des technischen Personals der Opera Paris streikt seit vergangenem Freitag, um gegen die geplante Abschaffung der Frührenten zu protestieren. Der Streik soll bis zum morgigen Mittwoch dauern.

Bisher mussten die Pariser Operanhäuser Bastille und Palais Garnier aufgrund des Ausstandes bereits acht Vorführungen absagen. Nach Angaben der Direktion verursachte dies Verluste im Ausmaß von 2,2 Millionen Euro. Dem Streik haben sich die Musiker der Oper nicht angeschlossen. Für die kommende Woche planen die Gewerkschaften eine weitere Streikbewegung in der Oper.

Die 1.680 ständigen Angestellten der Pariser Oper zahlen ihre Pensionsbeiträge in eine eigene Sozialkasse ein, die Dank eines Staatsbeitrags von 10 Millionen Euro pro Jahr bestehen kann. Diese Sonderpensionskasse war 1698 von König Ludwig XIV eingeführt worden. Der Sonderstatus erlaubt es insbesondere den 154 Tänzern des Opernballetts, die Altersrente mit 40 Jahren und nach nur zehn Dienstjahren anzutreten.

Die 102 Sänger des Opernchors haben mit 50 Jahren Anrecht auf die Altersrente. Durch diese Maßnahme wollte man der Beschwerlichkeit der Arbeit Rechnung tragen, aber auch eine künstlerische Erneuerung innerhalb der Künstlerberufe an der Oper erlauben.

Nun fallen die Angestellten der Oper so wie jene anderer französischer Staatsbetriebe mit Sonderpensionssystemen wie die Staatsbahn SNCF, der Pariser Verkehrsverbund RATP oder die Energiekonzerne EdF und GdF in den Bestimmungsbereich einer von Präsident Nicolas Sarkozy (UMP) in die Wege geleiteten Reform. Diese sieht im allgemeinen vor, dass alle Lohnempfänger mindestens 40 Jahre Sozialbeiträge zahlen müssen, um Anrecht auf eine Vollpension zu haben.

 

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