In dem Schwurgerichtsprozess nach dem Verbotsgesetz wurde der zehnfach vorbestrafte Angeklagte freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geschworene einstimmig für Freispruch
Die Tattoos am Kopf des 33-Jährigen seien nicht eindeutig als NS-Symbole zu erkennen. Zudem sei dem Skinhead kein Vorsatz nachzuweisen, dass er NS-Symbole öffentlich zur Schau tragen wollte. So sei der Freispruch für seinen Mandanten begründet worden, sagte Verteidiger Franz Josef Giesinger. Die acht Geschworenen hätten sich einstimmig zum Freispruch entschieden. Im Falle eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen.
Die Anklage legte dem Wortführer der rechtsradikalen Blood & Honour-Skinheads zur Last, er habe sich mit dem eintätowierten SS-Symbol Schwarze Sonne öffentlich präsentiert. Dieses Erkennungssymbol für Rechtsradikale besteht aus Siegrunen oder übereinander gelegten Hakenkreuzen. Zudem habe sich der Skinhead den Code für “Fourteen Words” in die Haut brennen lassen – einen aus 14 Worten bestehenden Rassisten-Glaubenssatz.
Angeklagter Tatort war die Justizanstalt Innsbruck, wo der Vorarlberger einen Häftling besucht hatte. Zuvor war der Maurer aus dem Bezirk Feldkirch an jenem Tag am Oberlandesgericht Innsbruck wegen der Schlägerei mit Rockern vom Jänner 2010 in Hard rechtskräftig zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Am Landesgericht Feldkirch hatte die Strafe zunächst noch 15 Monate und dann im zweiten Rechtsgang zwölf Monate ausgemacht.
Schlägerei: Nachspiel zum Lauteracher Mord
Die Schlägerei war ein Nachspiel zum Mord von 2009 in Lauterach an einem Skinhead und zum Mordversuch am nunmehrigen Angeklagten, für den ein Rocker zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
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