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Keine Hilfe für kranke Kuh - Dritter Prozess für Vorarlberger Bauer

400 Euro Geldstrafe für den Unterländer Bauer nach dem dritten Prozess.
400 Euro Geldstrafe für den Unterländer Bauer nach dem dritten Prozess. ©APA/Symbolbild
Bereits dritter Prozess am Bezirksgericht: Geldstrafe für Landwirt, der Kuh wochenlang leiden ließ.
Kuh abgeschlachtet
Vorwurf der Tierquälerei

Wegen des Vergehens der Tierquälerei wurde der unbescholtene Landwirt gestern am Bezirksgericht Bregenz zu einer teilbedingten Geldstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je vier) Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 100 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Klaus Pichler verteidigte Angeklagte und der Bezirksanwalt nehmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Einer an einer Klauenentzündung erkrankten Kuh hatte der Unterländer Landwirt nach den Feststellungen des Gerichts im Jahr 2013 wochenlang nicht geholfen. Der 55-Jährige hatte das Tier nicht selbst behandelt und auch keinen Tierarzt zu Hilfe geholt. Dadurch kam es bei der Kuh zu einer hochgradigen Stützbeinlahmheit am rechten Bein. Das Tier lahmte über mehrere Wochen hinweg und erlitt dadurch unnötige Qualen.

Die kranke Kuh musste auf Anordnung des Amtstierarztes eingeschläfert werden. Der Bauer nahm die Einschläferung selbst vor. Beim Tötungsvorgang waren mehrere Schüsse mit dem Bolzenschussgerät notwendig. Vom zusätzlichen Anklagevorwurf der Tierquälerei mit dem Zufügen von unnötigen Qualen beim Einschläfern wurde der Angeklagte gestern mangels Beweisen freigesprochen.

„Die Tötung ist sehr unglücklich verlaufen“, sagte Richterin Susanne Janschek in ihrer Urteilsbegründung. Dem Angeklagten sei aber kein Vorsatz zum Zufügen von unnötigen Qualen zu unterstellen.

Wenn sein Mandant nach der missglückten Betäubung einen Tierarzt herbeigerufen hätte, hätte die Kuh bis zur ihrem Tod noch länger leiden müssen, sagte Verteidiger Pichler. Der Anwalt forderte Freisprüche zu beiden Anklagepunkten.

Urteile aufgehoben

Die Geldstrafe sei auch wegen der „überlangen Verfahrensdauer“ milde ausgefallen, sagte die im dritten Rechtsgang zuständige Bezirksrichterin. Zuvor hatte das Bezirksgericht Bregenz bereits zwei Mal geurteilt. Beide Urteile wurden vom Landesgericht Feldkirch aufgehoben. In beiden Urteilen war der Schuldspruch zu beiden Anklagepunkten erfolgt: Tierquälerei durch unterlassene Hilfeleistung und durch unsachgemäßes Töten.

Im ersten Bregenzer Prozess hatte die Geldstrafe 1440 Euro (240 Tagessätze zu je sechs Euro) betragen, im zweiten 800 Euro (200 Tagessätze à vier Euro).

Weil die alte Rechtslage berücksichtigt werden musste, wurde gestern am Bezirksgericht verhandelt. Mittlerweile ist für Tierquälerei das Landesgericht zuständige, da 2016 die mögliche Höchststrafe von einem auf zwei Jahre Gefängnis angehoben wurde.

Quelle: NEUE/Seff Dünser

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