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Keine Genitalien-Fotos zugelassen

Im Missbrauchsprozess gegen Michael Jackson ist die Staatsanwaltschaft mit dem Antrag gescheitert, den Geschworenen Aufnahmen von den Genitalien des Angeklagten zu zeigen.

Die Fotos waren im Rahmen früherer Ermittlungen gegen den Sänger gemacht worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist darauf ein „einzigartiges Merkmal“ zu erkennen. Zugleich liege eine Beschreibung dieses Merkmals durch ein Kind vor, was beweise, dass Jacksons Beziehungen zu Buben „nicht beiläufig“ gewesen seien, sagte Staatsanwalt Roy Zonen am Donnerstag. Richter Rodney Melville wies den Antrag ab.

Der negative Eindruck, den eine solche Präsentation bei der Jury zu hinterlassen drohe, werde den Nutzen bei weitem überwiegen, erklärte er. Jackson wird vor Gericht voraussichtlich ein zweites Mal mit dem Buben konfrontiert werden, der ihn des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Die Verteidiger des Popstars wollen den 15-Jährigen erneut in den Zeugenstand rufen. Sie reagierten damit auf den Beschluss des Gerichts, die Geschworenen eine Aufzeichnung der ersten Vernehmung des Jungen durch die Polizei sehen zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Vorführung des Videos beantragt, um zu beweisen, dass die Aussagen des Buben über die Missbrauchsvorwürfe konsistent seien. Mit den neuen Beweisanträgen wird ein baldiges Ende der Hauptverhandlung wieder unwahrscheinlicher. Zuletzt hatten Beobachter erwartet, dass die Geschworenen schon Mitte nächster Woche mit ihren Beratungen beginnen könnten.

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