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Keine Fußfessel: Ex-BZÖ-Chef Westenthaler muss in Wien hinter Gitter

Peter Westenthaler muss in Wien in Haft.
Peter Westenthaler muss in Wien in Haft. ©APA/HANS PUNZ
Der Haftantritt für den ehemaligen FPÖ-Generalsekretär und späteren BZÖ-Obmann Peter Westenthaler rückt näher. Eine Klage, die den Einsatz einer Fußfessel in Aussicht gestellt hat, wurde abgewiesen. Er muss sich spätestens im Mai in der Justizanstalt Wien-Simmering melden.

Die Generalprokuratur hat nun entschieden, dass sie eine von Westenthalers Rechtsbeistand Thomas Kralik angeregte Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht aufgreifen wird. Damit hätte der Ex-Politiker statt ins Gefängnis in den “Genuss” der Fußfessel kommen sollen.

Mindestens vier Monate Haft

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte Mitte März bestätigt, dass Westenthaler zumindest vier Monate in Haft verbringen muss, ehe er um den elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen kann. Der 50-Jährige war in einem Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden.

Westenthaler wollte Fußfessel

Für Kralik war der Ausschluss der Fußfessel rechtswidrig, wie er Anfang April im Gespräch mit der APA erklärte. Seine Hoffnung, dass die Generalprokuratur seine Bedenken teilt und daher die Rechtmäßigkeit der gerichtlich verweigerten Fußfessel vom Obersten Gerichtshof (OGH) überprüfen lässt, erfüllte sich nicht. Martin Ulrich, der Sprecher der Generalprokuratur, bestätigte der APA am Mittwoch entsprechende Informationen der Tageszeitung “Österreich” und des Ö1-“Mittagsjournals”.

“Der Ausschluss des elektronisch überwachten Hausarrests ist eine Ermessensentscheidung der Gerichte”, erläuterte Ulrich im Gespräch mit der APA. Eine solche könne nur bekämpft werden, wenn sie willkürlich oder gesetzesverletzend getroffen wurde. Beides liege im konkreten Fall nicht vor. Daher habe man entschieden, die Anregung nicht aufzugreifen und die Sache nicht an den OGH heranzutragen, sagte Ulrich.

Westenthaler spätestes am 3. Mai hinter Gitter

Für Westenthaler bedeutet das, dass er spätestens am 3. Mai in die Justizanstalt Wien-Simmering einrücken müsste. Das Landesgericht für Strafsachen hatte ihm am 3. April eine Aufforderung zum Antritt seiner Strafe binnen eines Monats zugestellt. Allerdings hat Westenthaler um einen Strafaufschub angesucht, um seine berufliche Zukunft regeln zu können. Über diesen Antrag wurde bisher noch nicht entschieden, versicherte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA.

(APA/red)

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