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Keine „Frühpension“ für Hubert Gorbach

Höchstrichter lassen Hubert Gorbach mit Pensionsforderungen offenbar abblitzen.
Höchstrichter lassen Hubert Gorbach mit Pensionsforderungen offenbar abblitzen. ©VOL.AT/Stiplovsek
Verfassungsgerichtshof lässt Gorbachs Pensionsnachforderung nicht gelten, wie die "VN" berichten. Gorbach war zuvor mit seinem Ansinnen bereits bei Land und Landesverwaltungsgerichtshof abgeblitzt.
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Der einstige Vizekanzler und Landesstatthalter Hubert Gorbach dürfte seine rückwirkend auf Februar 2013 eingeforderten Pensionsnachzahlungen nicht bekommen. Zu dieser Erkenntnis sind die Richter des Verfassungsgerichtshofes (VfGh) in Wien gelangt, wie die VN vorab in Erfahrung bringen konnten. Gorbach, der vor elf Jahren der Politik den Rücken kehrte und in seiner Heimatgemeinde Fras­tanz ein Consulting-Büro betreibt, war mit seinem Ansinnen zuvor bereits bei Land und Landesverwaltungsgerichtshof abgeblitzt, es werde keine „Lex Gorbach“ geben. Der Frastanzer hatte sich deswegen in seinen „wohlerworbenen Rechten verletzt“ gesehen und war über seinen Anwalt zum Verfassungsgerichtshof marschiert.

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