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Keine falschen Diagnosen: Wiener Psychiater freigesprochen

Das Gericht befand den Psychiater für nicht schuldig.
Das Gericht befand den Psychiater für nicht schuldig. ©APA

Ein renommierter Wiener Psychiater ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, mehrere Patienten wissentlich falsch befundet zu haben und diesen damit eine Berufungsfähigkeits- bzw. Invaliditätspension ermöglicht zu haben, die ihnen nicht zugestanden wäre. Auch die betroffenen mitangeklagten Patienten wurden freigesprochen.

Der angeklagte schwere gewerbsmäßige Betrug sei "absolut nicht nachweisbar", stellte der vorsitzende Richter Michael Tolstiuk in der Begründung klar. Der Psychiater habe keine falschen Urkunden erstellt, ein entsprechender Vorsatz sei nicht nachgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Behauptungen waren nachweislich falsch

Das Verfahren nährte ein Mal mehr Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Vertrauenspersonen (VP) der Polizei - zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft von sich aus den dringenden Tatverdacht bei einem angeblich geplanten Bomben-Anschlag auf Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache verneint, den eine VP an die Strafverfolgungsbehörden herangetragen hatte. Auch im Fall des Primars war das Strafverfahren auf einer VP hin ins Rollen gekommen - deren Angaben konnte das Gericht allerdings "nicht wirklich folgen", betonte Richter Tolstiuk.

Einige Behauptungen dieses Informanten waren nachweislich falsch. So hieß es ursprünglich, die mitangeklagten Patienten wären untereinander großteils verwandt oder verschwägert, so dass ursprünglich sogar der Verdacht der Bildung einer kriminellen Organisation im Raum stand. In Wahrheit hatten mehrere Patienten - gebürtige Serben - zufällig denselben Familiennamen, ohne sich zu kennen. Auf die Fragen der Verteidiger Rudolf Mayer, Christian Werner und Philipp Wolm, wann sie einander das erste Mal gesehen hätten, erwiderten die Mitangeklagten: "Beim Prozess." Der betreffende Familienname sei im ehemaligen Jugoslawien "so häufig wie bei uns Müller oder Mayer", merkte der Dolmetsch für Serbokroatisch auf eine ergänzende Frage von Verteidiger Mayer an.

Primar bekannte sich nicht schuldig

Der angeklagte Primar hatte sich beim Verhandlungsauftakt im vergangenen März vehement "nicht schuldig" bekannt. Er betonte, in sämtlichen inkriminierten Fällen hätte es sich um schwerwiegende Erkrankungen gehandelt, bei den betroffenen Patienten wäre zweifelfrei Berufsunfähigkeit vorgelegen. Im Zuge der weiteren Verhandlung zeigte sich dann, dass die Patienten vor ihrem ersten Termin beim Primar schon mehrmals - angeblich bis zu sieben Mal - untersucht worden waren. Die entsprechenden medizinischen Vorbefunde und Dokumentationen der Krankengeschichte waren aber nicht im Gerichtsakt enthalten. Die fehlenden Unterlagen hatte auch der von der Justiz bestellte psychiatrische Sachverständige nicht zur Verfügung, der mit seinem Gutachten den Primar zunächst belastet und wesentlich zur Anklageerhebung beigetragen hatte.

Nach Erhalt der entsprechenden Unterlagen blieb Gerichtspsychiater Peter Hofmann zwar dabei, einige Diagnosen des Angeklagten seien seiner Ansicht nach "nicht haltbar". Nach von ihm durchgeführten "Nachuntersuchungen" einiger Patienten habe er vor allem die mehrfach behauptete Demenz einiger Patienten nicht nachvollziehen können. Eine Frau, welcher der Angeklagte 2013 mittelgradige Alzheimer-Demenz bescheinigt hatte, zeigte sich zweieinhalb Jahre später bei Hofmann kommunikativ und aufgeweckt. "Mit Alzheimer hätte sie das Gespräch mit mir nicht führen können", meinte Hofmann.

Gerichtspsychiater widerspricht einigen Diagnosen

Ein weiterer Patient, der laut Angeklagtem eine mittelgradige Depression gehabt haben soll und in Verbindung damit inkontinent war, fiel Hofmann durch langes Telefonieren auf. Die Diagnose des Angeklagten passe nicht zu diesem Verhalten, sagte der Sachverständige.

Dass die Patienten bei der Begutachtung durch den Angeklagten simuliert hätten, könne er aber nicht feststellen, schränkte Hofmann ein. Dem Angeklagten Primar könne er wiederum nicht unterstellen, "dass er Diagnosen wissentlich falsch eingesetzt hat".

(APA/red)

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