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Keine Erpressung durch Steuerberater

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Von Seff Dünser (NEUE)

Freispruch von der Anklage, er und zwei Mitangeklagte hätten Ex-Mitarbeiter zu schriftlichem Verzicht auf finanzielle Ansprüche gezwungen.

Der angeklagte Steuerberater rief „Ja!“ und ballte vor Freude die Faust, als der Richter die Freisprüche für alle drei Angeklagten verkündete. Im Zweifel wurden der unbescholtene Steuerberater und die beiden Mitangeklagten gestern am Landesgericht Feldkirch von den Vorwürfen der Erpressung und der Freiheitsentziehung freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Handy aus Hand geschlagen

Am 16. April 2018 hatte ein Ex-Mitarbeiter im Büro des Unterländer Steuerberaters schriftlich bestätigt, dass er auf finanzielle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichtet. Der Bilanzbuchhalter behauptete, er sei dazu gezwungen worden. Er habe die Verzichtserklärung nur deshalb unterschrieben, weil er sich bedroht gefühlt habe, sagte der 53-Jährige. Er habe die Kanzlei des 59-jährigen Zweitangeklagten nicht verlassen können, weil der 36-jährige Zweitangeklagte im Büro den Ausgang versperrt habe. Und der 29-jährige Erstangeklagte habe ihm sein Mobiltelefon aus der Hand und seine Brille vom Kopf geschlagen. Ihm sei gesagt worden, dass er den Raum nicht verlassen dürfe, wenn er nicht unterschreibe.

Unglaubwürdiges Opfer

Das mutmaßliche Opfer habe mehrfach widersprüchliche Angaben gemacht und sei deshalb unglaubwürdig, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. So habe er zunächst wahrheitswidrig behauptet, die beiden kräftigen, türkischstämmigen Männer im Büro des Steuerberaters nicht zu kennen. Auch den Verlauf des Geschehens im Büro habe er vor der Polizei und vor Gericht unterschiedlich geschildert.

Für die Schuld der Angeklagten würden allerdings zwei Umstände sprechen, räumte der Strafrichter gestern ein. Zum einen die Auswertung einer Telefonüberwachung. Am Telefon habe der Steuerberater zum Erstangeklagten gesagt, er brauche Unterstützung, weil er mit seinem Ex-Mitarbeiter noch ein Hühnchen zu rupfen habe. Zudem habe der Ex-Buchhalter keinen Grund gehabt, freiwillig auf Forderungen zu verzichten. Denn er mache seine Forderungen in Höhe von 59.000 Euro gegen den Steuerberater ja in einem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht geltend.

Verurteilt wurde der vorbestrafte Erstangeklagte in der Verhandlung wegen Drogenhandels und -konsums, zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer zu bezahlenden Geldstrafe von 2520 Euro. Nach Ansicht des Richters hat der 29-Jährige dem Steuerberater zumindest 50 Gramm Kokain zum Konsum übergeben.

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