Von Seff Dünser (NEUE)
Im März hat das Land 4000 Bewohner der Nenzinger Ortsteile Dorf und Beschling wegen dort gehäuft aufgetretener Corona-Infektionen unter Quarantäne gestellt. Niemand durfte dorthin fahren oder von dort wegfahren. Davon betroffen waren auch drei Mitarbeiter einer Firma, die während der Verkehrsbeschränkungen nicht zur Arbeit fahren konnten. Das Unternehmen musste den verhinderten Arbeitnehmern jedoch weiterhin Arbeitsentgelte bezahlen. Dafür forderte die Firma von der Bludenzer Bezirkshauptmannschaft (BH), die die Quarantäne verhängt hatte, vergeblich Entschädigungszahlungen nach dem Epidemiegesetz.
Beschwerde abgewiesen
Die BH Bludenz hat den Antrag auf Vergütung des Verdienstentganges abgewiesen. Gegen den BH-Bescheid hat die GmbH eine Beschwerde eingebracht. Das Landesverwaltungsgericht hat nun aber der Beschwerde keine Folge gegeben und den BH-Bescheid bestätigt. Zudem wurde eine ordentliche Revision wegen der klaren Rechtslage für unzulässig erklärt. Die Firma kann sich noch mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien wenden.
Nikolaus Brandtner, Richter und Präsident des Landesverwaltungsgerichts, hat seine Entscheidung so begründet: Das Epidemiegesetz sehe zwar in bestimmten Fällen Entschädigungszahlungen der öffentlichen Hand für erlittene Vermögensnachteile nach behördlichen Zwangsmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Krankheiten vor. Die von der BH Bludenz nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz des Bundes verhängte Quarantäne in den Nenzinger Ortsteilen falle aber nicht darunter.
Die Anwälte des Unternehmens behaupteten in ihrer Beschwerde mit dem Verweis auf die Teilaufhebung von Corona-Betretungsverboten durch den Verfassungsgerichtshof sogar, die Nenzinger Quarantäne-Verordnung der BH sei verfassungswidrig. Dieser Rechtsansicht schloss sich das Landesverwaltungsgericht allerdings nicht an.
(Quelle: NEUE)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.