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Keine Entschädigung für erkrankte Urlauber

Der Reiseveranstalter, in dessen Partnerhotel sich 12 Vorarlberger Salmonellen einfingen, will kein Schmerzensgeld zahlen: "Uns trifft keine Schuld".

Für den Reiseveranstalter „Nazar“ ist der Fall klar. Im NEUEInterview weist Willi Esser, Pressesprecher von „Nazar“ jegliche Schuld an der Erkrankung von 12 Vorarlbergern im Partnerhotel in der Türkei von sich.

Vor knapp zwei Wochen war für 70 Gäste des Hotels „Green Fugla Beach“, nahe der Stadt Alanya, der Urlaubsspaß abrupt zu Ende. „Plötzlich bekamen wir Bauchkrämpfe und hohes Fieber. Dann Durchfall“, erklärt Edgar Kuster, Türkeireisender aus Frastanz den Krankheitsverlauf. Nachdem immer mehr Gäste über die schlimmen Symptome klagten bemühte sich der Reiseveranstalter schnell darum, die Verantwortung von sich zu weisen. Ein Nachbarhotel hätte Abwasser in die Badebucht geleitet. „Durch das verunreinigte Meerwasser wurden die Badegäste mit Ruhr infi ziert.“

In vier der untersuchten Stuhlproben wurden jetzt allerdings Salmonellen gefunden. Eine Infektion die sich die Urlauber laut Mikrobiologin Gabriele Hartmann vom Landeskrankenhaus Feldkirch nicht durch Schwimmen im Meer zugezogen haben können (die NEUE berichtete). „Grund für die Infektion war vermutlich das Essen. So etwas kommt im Sommer häufi g vor“, erklärt Hartmann.

Trotz dieser Erkenntnis weist Willi Esser von „Nazar“ noch immer jegliche Schuld von sich: „Das Essen im Hotel war einwandfrei. Wir haben das ganze Hotel von der türkischen Gesundheitsbehörde überprüfen lassen. Gefunden wurde aber nichts.“

Zum Thema Schmerzensgeld und Rückerstattung der Kosten für den Horror-Urlaub hat Esser eine klare Meinung: „Wir haben die Arztkosten übernommen und die Rückflüge bezahlt. Die Leute, die einen Teil des Urlaubs im Krankenhaus verbracht haben, bekommen für die ein oder zwei Tag ihr Geld zurück. Schmerzensgeld gibt es keines. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Krankheit durch das Nachbarhotel verursacht wurde.“

 - Artikel vom 11. August 2004

Ihr Recht im Urlaub

  • Wenn das Hotel Mängel aufweist wenden Sie sich an die örtliche Reiseleitung oder an den Reiseveranstalter.
  • Melden Sie den Mangel unverzüglich.
  • Beschreiben Sie die aufgetretenen Mängel genau.
  • Verlangen Sie Abhilfe und setzen Sie dazu eine angemessene Frist.
  • Ziehen Sie nach Möglichkeit einen Zeugen zu dem Abhilfeverlangen hinzu. Am besten geeignet ist hierzu ein Gast des Hotels, der nicht ihr Ehepartner oder Mitreisender ist.
  • Lassen Sie sich das Abhilfeverlangen von der Reiseleitung schriftlich bestätigen. Einen Anspruch haben Sie darauf aber nicht. Zumindest der Zeuge sollte das Abhilfeverlangen unterschreiben.
  • Ist abzusehen, dass sich nichts ändert, fertigen Sie ein Beschwerdeprotokoll an. Das Beschwerdeprotokoll hat den Zweck, in einem späteren Rechtsstreit Ihre Reklamationen zu belegen. Auch hier gilt: Wenn möglich, schriftlich bestätigen lassen.
  • Vermerken Sie die von der Reiseleitung gemachten Abhilfeangebote im Beschwerdeprotokoll.

Merken: Der Reiseveranstalter ist zur Abhilfe verpflichtet.

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