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Keine Entlassung wegen Wintereinbruch

Symbolbild &copy bilderbox
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Wer wegen der starken Schneefälle zu spät in die Arbeit gekommen ist, hat zwar möglicherweise einen grantigen Chef, darüber hinaus gehende Konsequenzen hat das Versäumnis aber nicht, wie die Wiener Arbeiterkammer betonte.

„Ein fristloses Entlassen ist nicht möglich“, sagte Arbeitsrechtlerin Birgit Ceplak. Allerdings sei man dazu verpflichtet, die Vorgesetzten unverzüglich über das spätere Auftauchen zu informieren, „wenn man dazu die Möglichkeit hat“.

Ob die versäumte Arbeitszeit abgegolten wird, hänge von dem Beschäftigungsverhältnis ab, sagte Ceplak. Angestellte hätten auf jedem Fall einen Anspruch, ebenso Arbeiter ohne Kollektivvertrag. Ist ein solcher Vertrag vorhanden, gelte die darin festgeschriebene Regelung, so die Expertin.

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