Ein fristloses Entlassen ist nicht möglich, sagte Arbeitsrechtlerin Birgit Ceplak. Allerdings sei man dazu verpflichtet, die Vorgesetzten unverzüglich über das spätere Auftauchen zu informieren, wenn man dazu die Möglichkeit hat.
Ob die versäumte Arbeitszeit abgegolten wird, hänge von dem Beschäftigungsverhältnis ab, sagte Ceplak. Angestellte hätten auf jedem Fall einen Anspruch, ebenso Arbeiter ohne Kollektivvertrag. Ist ein solcher Vertrag vorhanden, gelte die darin festgeschriebene Regelung, so die Expertin.
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