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Keine Einweisung in Psychiatrie

©VOL.AT/Rauch
Straftaten mit schweren Folgen sind von 33-Jähriger nicht zu erwarten.


„Der Antrag, die Betroffene in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wird abgewiesen“, lautete gestern das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher am Landesgericht Feldkirch. Eine 33-jährige, psychisch Kranke sollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nach einem Zwischenfall mit der Polizei eingewiesen werden. Die Frau ist manisch-depressiv und leidet zeitweise auch unter Wahnvorstellungen und Verwirrtheitszuständen. Vor zwei Jahren biss sie einem Polizisten in die Hand und schlug wild um sich.

Nicht gefährlich

Dennoch ist die Frau nicht gefährlich. Jedenfalls nicht in dem Ausmaß, dass sie Straftaten mit schweren Folgen verüben würde, urteilte das Gericht nach dem Gutachten von Sachverständigem Reinhard Haller. „Eine rein hypothetische Besorgnis einer Tatwiederholung reicht nicht aus“, heißt es in einem Urteil des Obersten Gerichtshofes in einem ganz ähnlichen Fall. So kann die Frau wieder nach Hause gehen. Ob sie sich behandeln lässt oder nicht, ist somit allein ihre Entscheidung.

 

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