AA

Keine Einigung bei Jugendschutz

Bregenz - Ausgehzeiten bleiben bis auf Weiteres in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Bei seinem Vorarlberg-Besuch anlässlich der Landesjugendreferentenkonferenz im April war Minister Reinhold Mitterlehner noch optimistisch. Spätestens Ende Juni werde es – nach jahrzehntelangen Verhandlungen – eine Einigung geben und damit die gleichen Ausgehzeiten für alle österreichischen Jugendlichen, von Vorarlberg bis ins Burgenland: Ab 16 Jahren soll es im Jugendschutzgesetz keine zeitliche Einschränkung mehr geben. Grenzen setzen können freilich weiterhin die Eltern.

Keine Frist mehr

Jetzt, Anfang Juli, ist weiterhin keineEinigung in Sicht. „Es scheitert am Widerstand der Länder. Wir verhandeln weiter“, erklärt die Sprecherin des Wirtschaftsministers, Waltraud Kaserer, auf VN-Anfrage. Eine Frist habe man sich dabei nicht gesetzt. Und klar sei im Ministerium auch: „Wir wollen keine weiche Lösung.“ Mitterlehner selbst meinte im April noch im Interview: „Ich glaube, dass wir Vorarlberg und Kärnten überzeugen können.“ Anders sieht es Landesrätin Greti Schmid, die sich zuletzt Mitte Juni mit Mitterlehner getroffen hatte. „Wir wollen weiterhin eine zeitliche Beschränkung.“ Ihr Kompromissvorschlag, ähnlich der bereits im April getroffenen Regelung beim Alkohol: Ausgehen soll ab 16 Jahren prinzipiell unbegrenzt möglich sein, allerdings können die einzelnen Bundesländer selbst strengere Regeln einführen. Sprich: Keine Spur von der anvisierten Vereinheitlichung.

In Kärnten ist früher Schluss

Kärnten plädiert ebenfalls für strengere Regeln. Auch dort müssen 16- bis 18-Jährige um zwei Uhr nachts nach Hause. Den Burgenländern hingegen ist der Vorschlag Mitterlehners nicht liberal genug. Schließlich dürfen dort 14- bis 16-Jährige bereits bis ein Uhr nachts ohne Begleitperson unterwegs sein. Nach der neuen Regelung wäre spätestens um Mitternacht Schluss.

Jugendschutz in Vorarlberg

Ausgehzeiten:

  • 12- bis 14-Jährige: bis 23 Uhr
  • 14- bis 16-Jährige: bis 24 Uhr
  • 16- bis 18-Jährge: bis 2 Uhr

Alkohol:

  • bis 16-Jährige: generelles Verbot
  • 16- bis 18-Jährige: Spirituosen verboten, Bier und Wein erlaubt

(VN)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Bregenz
  • Keine Einigung bei Jugendschutz