Stattdessen können Skilehrer mit staatlicher Diplomprüfung um eine Konzession als Freiberufler ansuchen. Damit soll eine Zerschlagung der bestehenden Skischulstrukturen verhindert werden. Der zuständige Landesrat, Mag. Siegi Stemer, spricht von einem vertretbaren Kompromiss, dem nach intensiven Gesprächen jetzt auch der Skilehrerverband zugestimmt hat.
Gegenteilige Ansichten
Die Probleme ins Rollen brachte eine Forderung der GKK, wonach alle Skilehrer wie normale Dienstnehmer anzumelden sind und Abgaben zu entrichten haben. Der Skilehrerverband hingegen vertrat die Meinung, ein seit 75 Jahren gut funktionierendes System, das auf der Freiberuflichkeit basierte, könne nicht einfach so gekippt werden. Die Fronten verhärteten sich und die Angelegenheit wurde auf den Instanzenweg geschickt.
Dort harrt sie nach wie vor einer Erledigung. Viele Skischulen meldeten ihre Mitarbeiter trotzdem an, weil ihnen das Risiko einer Strafe zu groß erschien. Die Folge waren Tariferhöhungen. Schließlich erreichte der sprichwörtliche kalte Krieg die Politik. Parteien und Landtag befassten sich damit. Am Ende stand der Auftrag, nach Wegen aus der Misere zu suchen. Es folgten Gespräche auf Gemeinde- und Tourismusebene und mit dem Skilehrerverband. Vorgestern dann konnte laut Siegi Stemer ein Einvernehmen über Änderungen im Skischulgesetz erzielt werden. Der Sportlandesrat drängt auf eine Beschlussfassung vor der Sommerpause, um für die Wintersaison gerüstet zu sein. Die Leute brauchen nach einer Zeit der Unsicherheit wieder Perspektiven, so Stemer.
Neue Perspektiven
Und die schauen folgendermaßen aus: Die Skischulen bleiben in ihren bewährten Gefügen bestehen. Daneben wird es die Möglichkeit des konzessionierten Skilehrers geben. Allerdings können nur staatlich geprüfte Diplomskilehrer sowie Skiführer um eine Konzession ansuchen. Sie arbeiten eigenverantwortlich und benötigen keine Infrastruktur wie z.B. einen Sammelplatz oder ein Büro. Skilehrer ohne Diplom, sogenannte Landesskilehrer, können eine Konzession beantragen, wenn sie eine langjährige gute Arbeit geleistet haben.
Dabei handelt es sich jedoch um eine bis Dezember 2012 befristete Übergangsregelung. Ihre Tätigkeit bleibt außerdem auf die Pisten beschränkt und die Bewerber müssen wenigstens an die 40 Jahre alt sein. In diesem Alter ist vielen eine Diplom-Skilehrerprüfung nicht mehr zuzumuten, begründet Stemer.
Kontrollen vorgesehen
Dafür wird der Einsatzbereich der geprüften Skiführer ausgeweitet. Sie dürfen bei Skitouren mit ihren Gästen nun auch in leichtem Fels klettern. Darauf einigte man sich mit dem Bergführerverband. Die Einhaltung der neuen Regelungen wird laut Stemer von einem Kontrollorgan überwacht. Die kommende Wintersaison soll zudem Testphase sein. Wir werden die Entwicklung beobachten und nachjustieren, wenn es nötig sein sollte, verspricht der Sportlandesrat.
VN
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