Dies geschehe wiederholt in Tschechien, wenn Liechtensteiner Eigentumsansprüche aus der Zeit vor 1945 geltend machten, berichtete die Regierung am Mittwoch in der Hauptstadt Vaduz.
Sie habe deshalb beschlossen, eine Staatenbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einzureichen. Das kleine Fürstentum mit knapp 39.000 Einwohnern liegt zwischen der Schweiz und Österreich.
"Inaktzeptable Vorgehensweise"
Hintergrund ist ein Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts vom Februar, das die Enteignung des Fürstenhauses Liechtenstein auf der Grundlage der Benes-Dekrete für rechtens erklärt hatte. Die Dekrete des Präsidenten Edvard Benes (1884-1948) bildeten nach dem Zweiten Weltkrieg die Basis für die Enteignung und Vertreibung der deutschen Minderheit aus der Tschechoslowakei.
Diese Entscheidung entspreche einer "offensichtlichen Missachtung der Souveränität Liechtensteins und der Identität seiner Staatsangehörigen", kritisiert das Fürstentum. Es sei eine inakzeptable Vorgehensweise, liechtensteinische Staatsbürger als Deutsche zu behandeln.
Grundbucheinträge gelöscht
Die Adelsfamilie Liechtenstein verfügte vor dem Zweiten Weltkrieg in der damaligen Tschechoslowakei über umfangreiche Ländereien, Immobilien und Kunstsammlungen. Ihr Hauptsitz lag auf Schloss Valtice (Feldsberg) in Südmähren, das heute Teil des Unesco-Welterbes ist.
Nach Angaben der liechtensteinischen Regierung wurden seit Jahrhunderten bestehende Eigentumseintragungen im Grundbuch gelöscht. Dies sei damit begründet worden, Fürst Franz Josef II. (1906-1989) habe sich zur deutschen Nationalität im Sinne der tschechischen Präsidialdekrete bekannt. Aus Sicht des Fürstentums ist das falsch. Es gebe 29 Liechtensteiner und deren Erben, denen auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik rechtswidrig Vermögen entzogen worden sei.
(APA)
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