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Keine Bodycams für Zugbegleiter in Vorarlberg

„Es ist bedauerlich, dass wir dieses Sicherheitsinstrument nicht zur Verfügung stellen können.“ Christoph Gasser-Mair ÖBB-Pressesprecher
„Es ist bedauerlich, dass wir dieses Sicherheitsinstrument nicht zur Verfügung stellen können.“ Christoph Gasser-Mair ÖBB-Pressesprecher ©ÖBB
Feldkirch - Der Betriebsrat der ÖBB-Zugbegleiter hat Bedenken und unterzeichnet die Vereinbarung nicht.

Von Geraldine Reiner (VN)

Immer wieder werden die Zugbegleiter der ÖBB beleidigt, beschimpft, bedroht oder bespuckt. Mehr Sicherheit bringen sollen sogenannte Bodycams. Die kleinen Kameras sind mittlerweile österreichweit in den Nahverkehrszügen im Einsatz – mit Ausnahme von Vorarlberg und Tirol. Verantwortlich dafür ist der Betriebsrat, der eine dafür notwendige Betriebsvereinbarung nicht unterschrieben hat.

„Mangelhaft“

„Die Rechtssicherheit für meine Mitarbeiter ist nicht gegeben“, begründet der Betriebsratsvorsitzende der Zugbegleiter für Tirol und Vorarlberg, Thomas Lintner, die Entscheidung. Er fragt sich unter anderem: „Was passiert, wenn ein Zugbegleiter die Kamera aktiviert, sein Gegenüber das aber ablehnt und den Zugbegleiter deshalb anzeigt?“ Das Unternehmen habe sich in keiner Weise dazu bekannt, sich in Fällen wie diesen hinter den Mitarbeiter zu stellen.

Argumente, die man bei den ÖBB nicht nachvollziehen kann. Im Bescheid der Datenschutzkommission sei das Vorgehen für die Aktivierung der Bodycams genau geregelt. „Wenn der Mitarbeiter dies einhält, handelt er rechtmäßig und hat nichts zu befürchten“, betont Pressesprecher Christoph Gasser-Mair.

„Anmaßend“

Die Entscheidung stößt auch den Vorarlberger Zugbegleitern sauer auf. „Der Betriebsrat nimmt uns eine Entscheidung ab. Das ist anmaßend“, meint ein Zugbegleiter im VN-Gespräch. Wenn eine Eskalation droht, schaltet der Zugbegleiter zunächst den Monitor der Kamera ein. Wenn das nicht hilft, drückt er auf den Aufnahmeknopf. Zuvor werden die Betroffenen laut ÖBB ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ab jetzt gefilmt werde und die Aufnahmen gegebenenfalls als Beweismittel verwendet werden können.

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