Dies bestätigte die Finanzlandesdirektion gegenüber den “VN”. Habsburg hatte unmittelbar nach der Verhängung der Strafe erklärt, er behalte sich eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof vor.
Er werde allerdings erst dann darüber entscheiden, wenn die schriftliche Zustellung des Bescheides erfolgt sei. Damit hängt offenbar auch die Zahlung der Geldbusse an den Fiskus zusammen: Der Kaiserenkel muss nämlich binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheides die Strafe bezahlt haben.
Hofrat Hans Fleischhacker, Leiter der Finanzstrafbehörde Vorarlberg, glaubt nicht, dass Karl Habsburg mit der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Erfolg haben wird. Die Chancen seien “ziemlich aussichtslos”, hatte Fleischhacker am Rande der Sitzung des Berufungssenats bereits vor zwei Wochen erklärt.
Von Tony Walser
(Bild: VN)
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