“Das widerspricht dem § 6 des gültigen Gesetzes, der für besondere Fälle wie es diese Verschärfung zweifellos darstellt, dezidiert eine breite Jugendbeteiligung vorsieht erläutert Karin Fritz, Jugendsprecherin der Vorarlberger Grünen.
Diese Vorgangsweise stellt demokratiepolitisch einen inakzeptablen Rückschritt dar zeigt die grüne Abgeordnete auf. Es ist ganz klar, dass die Einbeziehung des Jugendbeirats in diesem Fall nicht ausreicht. Wir stellen deshalb den Antrag, das laufende Verfahren auszusetzen und einen breiten Jugendbeteiligungsprozess mit offenem Ausgang zu starten.
Wer die Jugend wirklich ernst nehmen will, darf eine derart wichtige Änderung eines Landesgesetzes nicht ohne Einbeziehung der Jugendlichen durchführen fordert Karin Fritz. Es reicht nicht, wenn die Landesregierung Jugendbeteiligungsprozesse in den Gemeinden finanziell fördert und eine Servicestelle einrichtet, bei zentralen Jugendgesetzen aber auf diese Beteiligung vergisst.
Zudem bietet ein solcher Prozess die Chance, Jugendliche im Hinblick auf die Gefahren des Alkoholkonsums zu sensibilisieren. Diese präventive Wirkung darf nicht unterschätzt werden. Meine Erfahrung zeigt auch, dass es leichter ist, von Jugendlichen Einsicht in die Einhaltung eines Jugendgesetzes einzufordern, wenn sie eine aktive Mitsprachemöglichkeit hatten so die grüne Abgeordnete abschließend.
(Quelle: Grüne)
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