Das erklärte der Stellvertretende Vorarlberger Landesveterinärs Bernhard Zainer am Freitagnachmittag gegenüber der APA. Die Stallpflicht bleibt demnach auf die Naturschutzgebiete Rheindelta und Mehrerauer Seeufer-Bregenzerachmündung beschränkt.
Dass bei einem am baden-württembergischen Seeufer verendeten Schwan der Vogelgrippe-Subtypus H7 festgestellt worden ist, ändere nichts an den Vorkehrungen in Vorarlberg, so Zainer. Mittlerweile seien seit vergangenem Oktober bereits 48 tote Vögel aus Vorarlberg zur Untersuchung nach Mödling eingeschickt worden. Die Proben hätten alle ein negatives Ergebnis erbracht.
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