AA

Keine Anklage: Nase in Notwehr gebrochen

25-Jähriger erlitt Nasenbeinbruch und wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
25-Jähriger erlitt Nasenbeinbruch und wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch. Der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Widersacher wurde wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Obwohl er seinem Widersacher die Nase gebrochen hatte, kam der Beschuldigte straffrei davon. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das gegen ihn geführte Strafverfahren letztlich eingestellt. Denn nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörde hat der junge Mann in Notwehr gehandelt. Er habe sich gegen die körperliche Attacke des 25-Jährigen in einem Ausmaß zur Wehr gesetzt, das gerechtfertigt gewesen sei. Für die Anklagebehörde lag demnach auch keine Notwehrüberschreitung vor.

Der 25-Jährige aber, der bei der Schlägerei den Nasenbeinbruch erlitten hatte, wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch wegen des Vergehens der Körperverletzung schuldig gesprochen. Dafür beträgt die mögliche Höchststrafe ein Jahr Haft. Er hatte seinen Kontrahenten geschlagen und dabei leicht verletzt. Das Urteil, das der ohne Verteidiger erschienene Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.

“Halbstrafe”

Die Strafe für ihn fiel so hoch aus, weil er bereits mit vier einschlägigen Vorstrafen belastet war. “Bei vier einschlägigen Vorstrafen muss man irgendwann mit einer Freiheitsstrafen beginnen”, sagte Richter Norbert Melter. Ob die sechsmonatige Haftstrafe bedingt gewährt worden sei, fragte der Angeklagte. Nein, unbedingt, antwortete der Richter. Der Angeklagte dürfe allerdings auf die sogenannte Halbstrafe hoffen. Also darauf, dass er nach der Hälfte der zu verbüßenden Haftstrafe vorzeitig auf Bewährung entlassen werden wird. Zudem könne er einen Antrag auf eine Fußfessel stellen. Der Arbeitslose hatte gesagt, er werde demnächst wieder arbeiten.

Am Ende der Gerichtsverhandlung hatte der 25-Jährige Verständnis für die harte Strafe. “Ich bin selber schuld.” Zuvor aber hatte er seine Schuld abzuschwächen versucht. “Ich wurde provoziert und geschlagen.” Ihm sei dabei ja die Nase gebrochen worden. Der Richter wies darauf hin, dass der Angeklagte damit begonnen habe zu schlagen. “Und Sie müssen mit vier einschlägigen Vorstrafen nicht sagen, Sie seien provoziert worden.” Das Gericht sah davon ab, eine offene Haftstrafe von vier Monaten aus einer früheren Verurteilung zu widerrufen und damit zu vollziehen.

Außerdem wurde der Angeklagte vom Vorwurf der gefährlichen Drohung im Zweifel freigesprochen. Er soll zu seinem Kontrahenten gesagt haben, er werde ihn umbringen. Er solle sich nachts nicht mehr auf der Straße blicken lassen.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Keine Anklage: Nase in Notwehr gebrochen