Die noch nicht rechtskräftige Haftstrafe wurde am Landesgericht Feldkirch am Donnerstag auch deshalb verhängt, weil der Beschuldigte ein Wiederholungstäter ist und insgesamt schon mit 16 Vorstrafen belastet ist.
Erst im Juli war er zu fünf Monaten Haft verurteilt worden. Aufgrund der vielen Vorstrafen und der Rechtsprechung bei Rückfall-Tätern habe sie eine unbedingte Strafe aussprechen müssen, sagte Richterin Karin Dragosits.
Sie warf dem Angeklagten vor, er habe seine Unterhaltspflichten einfach ignoriert, obwohl er sie wenigstens teilweise hätte begleichen können. Warum er nur geringfügig und nicht noch mehr gearbeitet und bezahlt habe, wollte sie von ihm wissen. Keine Ahnung, sagte der Arbeiter. Ohnehin sei ihm egal, was jetzt passiert. Die Richterin riet ihm dennoch, wenigstens den laufenden Unterhalt zu zahlen, sonst machen Sie sich immer wieder strafbar. Er scheint damit überfordert zu sein, der Strafspirale zu entrinnen.
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