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Kein Steinpilz-Gutachten zum gebrochenen Finger

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Freispruch von schwerer Körperverletzung: Vielleicht hat sich Gattin des Angeklagten Fingerbruch beim Suchen von Pilzen zugezogen.

Im Strafprozess um einen gebrochenen Ringfinger hat das Landesgericht Feldkirch kein Gutachten eines pilzkundlichen Sachverständigen in Auftrag gegeben. Richterin Sabrina Tagwercher hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Einholung eines Steinpilz-Gutachtens abgewiesen. Denn es sei zur Klärung der Tatfrage irrelevant, ob es Anfang Mai im Vorderland schon Steinpilze gebe oder nicht, sagte die neue Strafrichterin.

Die Behauptung des Angeklagten war nach Ansicht des Gerichts nicht zu widerlegen. Der dreifach Vorbestrafte gab an, seine Gattin habe sich während des erfolglosen Pilzsammelns beim Sturz über eine Baumwurzel den Ringfinger gebrochen. Der von German Bertsch verteidigte 52-Jährige wurde im Zweifel vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen, wonach er seine Gattin am 8. Mai vor dem gemeinsam betriebenen Cafe im Bezirk Feldkirch gegen einen Stehtisch gestoßen und sie sich dabei den Finger gebrochen habe. Die Gattin des Angeklagten machte von ihrem Recht Gebrauch, als Zeugin nicht auszusagen.

Brutaler Gastgeber

Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte aber, weil er nach Überzeugung des Gerichts an jenem Mai-Abend in und vor seinem Lokal zwei Gäste wuchtig gestoßen und sie dadurch verletzt hat. Ein 67-jähriger Pensionist brach sich dabei die neunte Rippe. Die 54-jährige Ex-Kellnerin des Lokals erlitt Prellungen an Brustkorb und Unterarm.

Wegen Körperverletzung in mehreren Fällen wurde der sein Monatseinkommen mit nur 1000 Euro angebende Gastronom und Versicherungsagent zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Tatabend hatte der Angeklagte zuvor an einer Party der Hells Angels in Dornbirn teilgenommen. Er gab nur den Stoß gegen den Pensionisten zu und bezahlte ihm im Verhandlungssaal Schmerzengeld. 500 Euro Schmerzengeld muss er der verletzten Kellnerin bezahlen, beschloss das Gericht.

Im Schuldspruch enthalten ist auch eine Körperverletzung, bei der die Gattin des Angeklagten nach Angaben der Kellnerin bei einem anderen Vorfall ein Hämatom erlitten hat. Dass der Mann seine Frau noch weit öfters geschlagen und dabei verletzt haben soll, konnte das Gericht nicht feststellen. Zumal die Gattin ja schwieg. Schuldig gesprochen wurde der Oberländer auch wegen versuchter Körperverletzung. Weil er laut Urteil ein Bier- und ein Weinglas auf Personen geworfen hat.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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