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Kein harter Alkohol mehr für Jugendliche

Schwarzach - Das neue Jugendschutzgesetz tritt mit 18. Jänner in Kraft. Der Besitz sowie der Erwerb von gebranntem Alkohol und Alkopops ist ab heute für Jugendliche strafbar.

Beim Vollzug setzt die Polizei mehr auf die Belehrung der Jugendlichen, erklärt der Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch.

Im vergangenen Sommer wurde von der Landesregierung beschlossen, die Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre hinaufzusetzen. Die Grünen kritisierten die Maßnahme als Schnellschuss. Erst einmal müssten die bestehenden Gesetze vollzogen werden

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