Dass eine Restschuldbefreiung häufig erst nach siebenjähriger Verfahrensdauer erteilt wird und mindestens 10 Prozent der Schuldensumme zurückzuzahlen sind, mache einen Neustart speziell für einkommensschwache Personen fast unmöglich, heißt es. Die Armutskonferenz spricht sich für eine Streichung der Zehn-Prozent-Quote sowie eine Senkung der Verfahrensdauer auf drei Jahre aus.
Privatkonkurs für viele gar nicht möglich
2013 wurden durch die ifs-Schuldenberatung 400 Privatkonkurse eröffnet. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre kann Peter Kopf zwar berichten, dass 75 bis 80 Prozent erfolgreich sind. „Wir müssen jedoch sehr oft nachjustieren, damit sich eine Entschuldung ausgeht“, so Kopf. Bei 15 bis 20 Prozent der Klienten scheitern alle Bemühungen, die Schuldensumme auf null zu stellen. (VN/Marlies Mohr)
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