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"Kaum Auswirkungen auf Vorarlberg"

Schwarzach - Am 1. Mai öffnet sich der Arbeitsmarkt für acht EU-Länder im Osten – der Fachkräftemangel im Land bleibt.

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zählt zu den vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Binnenmarktes der Europäischen Union (EU). Österreich hat – wie einige andere Länder auch – die Arbeitnehmerfreizügigkeit wegen des hohen Einkommensgefälles zwischen alten und neuen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend eingeschränkt. Am 1. Mai 2011 fallen die Beschränkungen jedoch weg. Vertreter in Interessenvereinigungen erwarten von dieser Maßnahme allerdings nur geringe Auswirkungen auf Vorarlberg. Im Folgenden einige wichtige
Fragen in diesem Zusammenhang und ihre Beantwortung durch das AMS:

Wer darf ab 1. Mai 2011 zur Arbeit nach Österreich kommen?

Der Arbeitsmarkt öffnet sich vom 1. Mai 2011 an für Arbeitnehmer aus den acht EU-Beitrittsländern des Jahres 2004: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn. Keine Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt vorerst für Bürger aus Bulgarien und Rumänien. Die Einschränkungen für diese beiden Länder, die erst 2007 der EU beitraten, fallen aber spätestens Ende 2013 weg.

Was bedeutet die neue Freizügigkeit für die Bürger der acht genannten neuen EU-Staaten?

Wenn die Bürger der genannten Staaten in Österreich arbeiten wollen, benötigen sie keine Arbeitsgenehmigung der österreichischen Behörde (AMS) mehr. Dies gilt für alle Beschäftigten unabhängig von Qualifikation, Beschäftigungsdauer und Branche. Sie können zudem ohne Visum nach Österreich einreisen. Nehmen sie hier eine Arbeit an, müssen die in Österreich geltenden Bestimmungen beachtet werden.

Welche Bestimmungen sind das in erster Linie?

Es gelten Mindestlohn und kollektivvertragsrechtliche Regelungen. So haben alle in Österreich beschäftigten Arbeitnehmer (Inländer sowie Ausländer) dieselben Rechte, beispielsweise Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub und die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten. Auch im Sektor der Leiharbeit sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Für alle Arbeitnehmer gelten die hiesigen Regelungen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz.

Wie werden die ausländischen Arbeitnehmer entlohnt?

Existiert für die Branche ein Kollektivvertragslohn und sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder der Tarifvertragsparteien, bildet der Kollektivertragslohn die Untergrenze. Die Lohnhöhe kann durch den Kollektivvertrag festgelegt werden. Wird der Lohn frei ausgehandelt, darf er den Kollektivvertragslohn nicht unterschreiten. Für die Arbeitsverträge bei inländischen Arbeitgebern gilt das österreichische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Der Arbeitsvertrag wird direkt zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ausgehandelt.

Gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für die Lehrlinge?

Bewerbungen um Ausbildungsplätze in österreichischen Unternehmen sind möglich. Dafür werden keine Aufenthalts- und keine Arbeitsgenehmigung von österreichischen Behörden fällig. Für die betriebliche Ausbildung Jugendlicher (Inländer sowie Ausländer) in Österreich gilt österreichisches Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages verpflichtet die auszubildenden Lehrlinge zum Besuch der Berufsschule. Sie haben einen Anspruch auf die angemessene Ausbildungsvergütung. Für eine erfolgreiche Ausbildung und Abschlussprüfung sind gute Deutschkenntnisse wichtig.

“Das kommt viel zu spät”

Nach verschiedenen Schätzungen werden österreich- weit rund 20.000 bis 25.000 zusätzliche Arbeitskräfte auf den heimischen Arbeitsmarkt drängen. “Aus grenznahen Gebieten werden vermutlich Tagespendler vor allem nach Ober- und Niederösterreich, ins Burgenland und die Steiermark kommen. Wir gehen davon aus, dass die Auswirkungen für Vorarlberg rund um die erweiterte Personen-Freizügigkeit aber nur gering sein dürften”, so der Vorarlberger AMS-Chef Anton Strini. Das glaubt man auch in der heimischen Industrie. Sowohl für den Spartenobmann Industrie in der Wirtschaftskammer, Christoph Hinteregger, als auch die Geschäftsführerin der Industriellenvereinigung Vorarlberg, Michaela Wagner, kommt diese Maßnahme eindeutig zu spät, um den Fachkräftemangel im Land zu verringern. Die wirklich guten Kräfte aus diesen Ländern seien längst in anderen EU-Staaten wie z. B. England beschäftigt. In Vorarlberg habe man vergeblich schon lange für eine Arbeitsmarktöffnung, etwa für Schweißer gekämpft. Der Vorarlberger ÖGB-Landesvorsitzende Norbert Loacker warnt vor den Gefahren eines Lohn- und Sozialdumping im Gefolge der Arbeitsmarktöffnung. ÖGB-Präsident Erich Foglar wiederum sieht das größte Problem in österreichischen Firmen, die Niederlassungen in anderen Ländern gründen, Dienstnehmer, auch Österreicher, dort anstellen und wieder zurück über die Grenze zum Arbeiten schicken. Freilich mit der Zahlung der (niedrigeren) Sozialversicherungsbeiträge der östlichen Staaten. (VN)

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