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Kastrationsaktion für alle Katzen

Eine unkontrollierte Vermehrung von Wildkatzen soll verhindert werden, indem man vor allem herrenlose Katzen einfängt und kastriert. Auch Freigänger-Katzen sollten kastriert werden.

„Könnten sich Katzen uneingeschränkt fortpflanzen, würde ein Katzenpaar in zehn Jahren auf 80 Millionen Nachfahren kommen“, sagte Rolf Santo-Passo von der Liechtensteiner Stiftung. Diese unterstützt finanziell gemeinsam mit dem Land Vorarlberg die Kastration von herrenlosen Katzen.

Mit dem neuen Tierschutzgesetz von 2005 ging die Verantwortung für herrenlose Tiere von den Gemeinden zu den Bezirkshauptmannschaften über.

Mit der Kastrationsaktion soll eine Überpopulation verhindert werden. Eine unkontrollierte Vermehrung der Wildtiere habe oft unnötiges Tierleiden durch brutale Tötungen vom Menschen zur Folge.

Jeder, der von frei lebenden Katzenpopulationen weiß, soll sich beim Tierschutzverband melden, appelliert die Präsidentin des Vorarlberger Tierschutzverbandes, Margit Schmid.

Tierschutzombudsmann Erik Schmid wies darauf hin, dass ohnehin auch Freigänger-Katzen kastriert werden sollten: „Ein normaler Katzenbesitzer, der sein Tier raus lässt, ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, sein Tier kastrieren zu lassen.“ Nur ein Züchter unterliege nicht dieser Bestimmung.

Um das Problem einer Überpopulation von Katzen in den Griff zu bekommen, werden speziell Bauern und sozial bedürftige Menschen finanziell unterstützt: Sie müssen nur 50 Prozent des Kastrationsbetrages zahlen, also 22 Euro beim Kater und 39,50 Euro bei Katzen. Ab sechs Monaten ist sie bei den Stubentigern möglich.

Vergleicht man die bisherigen gesetzlichen Vorgaben des Landes Vorarlberg, habe sich durch das einheitliche Bundestierschutzgesetz von 2005 inhaltlich wenig geändert, eher im Gegenteil: Man könne sogar den Eindruck gewinnen, dass das Tierschutzniveau in Vorarlberg dadurch gesunken ist. „Der Vorteil einer bundeseinheitlichen Regelung ist jedoch unbestritten“, sagte Schmid.

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