Sowohl die Strukturreform mit einer starken Reduktion der Träger als auch die paritätische Besetzung der Gremien zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern wurden vom VfGH in einer am Freitag verkündeten Entscheidung für verfassungskonform befunden.
Verfassungswidrig ist hingegen die geplant gewesene Übertragung der Sozialversicherungsprüfung von den Kassen an die Finanz. Auch die Bestimmungen über den neuen Eignungstest für die Kassenfunktionäre wurden aufgehoben.
Arbeitnehmer unzufrieden, Wirtschaft erfreut
Erwartungsgemäß sehr unterschiedlich sind die Reaktionen auf das VfGH-Erkenntnis zur Kassenreform ausgefallen. Während die Arbeitnehmer-Vertreter die Bestätigung der paritätischen Besetzung der Gremien zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern durch den Verfassungsgerichtshof scharf kritisierten, zeigte sich die Wirtschaft zufrieden.
ÖGB: "Nicht verständlich"
ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian bezeichnete die Entscheidung in diesem Punkt als "nicht verständlich und herben Rückschlag für 7,2 Millionen Versicherte". Zukünftig entscheiden Arbeitgeber zu 50 Prozent über die Leistungen der Versicherten, die ausschließlich Arbeitnehmer sind und das führe zu einer problematischen Situation. "Es liegt in der Natur der Sache, dass Arbeitgeber und die ÖGK-Versicherten unterschiedliche Interessen verfolgen. Während die eine Seite auf gute Geschäfte mit der Sozialversicherung hofft, geht es den Betroffenen vor allem um beste medizinische Versorgung", argumentiert Katzian den drohenden Konflikt durch die geänderten Mehrheitsverhältnisse.
Das gelte es nun auf politischer Ebene abzufangen, appelliert der ÖGB-Präsident an die Parlamentsklubs und an die Bundesregierung, rasch eine neue Grundlage zu schaffen. Die vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Pläne zur Überprüfung der Krankenstände durch den Arbeitgeber unterstreichen diese Befürchtungen einmal mehr. Der ÖGB befürchtet darüber hinaus längere Wartezeiten, die Einführung von Selbstbehalten und die zunehmende Privatisierung des Gesundheitssystems, so Katzian.
AK: "Ungerecht"
"Wir bleiben dabei: Die neue Parität in der Sozialversicherung ist ungerecht", sagte auch AK Präsidentin Renate Anderl und verwies ebenfalls auf den Wunsch der Wirtschaft nach schärferen Kontrollen von Krankenständen. Anderl appellierte ebenfalls an die neue Regierung, "den Dialog mit uns zu suchen und die Gelegenheit zu nutzen, den 7,2 Millionen Versicherten die Verantwortung für ihre Versicherung wieder zurückzugeben."
"Der Verfassungsgerichtshof erkennt zwar an vielen Stellen der Kassenreform einen Reparaturbedarf und schickt damit den Umbau der Sozialversicherung an den Anfang zurück – die Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern wurde jedoch anerkannt. Diese Gleichstellung ist demokratiepolitisch sehr fragwürdig und zutiefst unfair“, sagt Arbeiterkammer-Vorarlberg-Präsident Hubert Hämmerle.
Wirtschaft erfreut
Erfreut zeigten sich dagegen die Wirtschaftskammer und der ÖVP-Wirtschaftsbund. Die paritätische Besetzung der Leitungsgremien stelle "Fairness für die Arbeitgeber sicher, die in etwa die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung leisten", meinten WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf und WB-Generalsekretär Kurt Egger.
Die Entscheidung des VfGH ist zur Kenntnis zu nehmen und zwar uneingeschränkt“ kommentiert der Vorarlbeger Wirtschaftsbund-Direktor Jürgen Kessler, ab 1. Jänner designierter Vorsitzender des ÖGK-Landesstellenausschusses Vorarlberg das heutige Urteil des Höchstgerichts und zeigt sich erfreut, daß nun Klarheit darüber herrscht, daß die Reform weitestgehend rechtskonform ist: „Das zentrale Thema heisst aus meiner Sicht jetzt: Verunsicherung einstellen und die Arbeit für die Versicherten und Beitragszahler fortsetzen“, so Kessler.
„Es wäre erfreulich, wenn die parteipolitischen Spielchen und gewerkschaftlichen Verunsicherungen jetzt aufhören“, so Kessler.
ÖGK-Obmann begrüßt Erkenntnis
Auch Matthias Krenn (FPÖ), Chef des Überleitungsausschusses und künftig ÖGK-Obmann, begrüßte das VfGH-Erkenntnis. "Die neue Struktur schafft Potenziale für verbesserte und neue Leistungen. Die Sozialversicherung bleibt ein Abbild gelebter sozialpartnerschaftlicher Zusammenarbeit."
Der Generaldirektor der Gesundheitskasse, Bernhard Wurzer, begrüßte "die Tatsache, dass nun Klarheit herrscht". Er kündigte bezüglich der vom VfGH aufgehobenen Übertragung der Sozialversicherungsprüfung von den Kassen an die Finanz an, dass man sich in den kommenden Wochen darauf fokussieren werde, die Rückabwicklung für alle Beitragsprüfer möglichst schonend und im Einklang mit dem Finanzministerium durchzuführen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.