Die im Zusammenhang mit der Kassenzentralisierung erhobenen Forderungen nach Beibehaltung der Beitrags- und Vertragshoheit sind im nun fertigen Gesetzesentwurf zur Gänze berücksichtigt worden. Damit bleiben die in Vorarlberg erwirtschafteten Beitragseinnahmen auch künftig im Land. Ebenso wird es weiterhin möglich sein, das Gesundheitswesen regional zu planen. “Ich bin froh, dass diese Knackpunkte ausgeräumt werden konnten”, gab sich Bernhard im VN-Gespräch hörbar erleichtert. Mehr Skepsis herrscht bei der VGKK, die laut Obmann Manfred Brunner noch über keine Details verfügt.
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