Die offizielle Bestätigung dazu ging dieser Tage beim Amt der Landesregierung in Bregenz ein.
Laut Sausgruber war die Kärntner Klage von Beginn an unbegründet: “Schließlich haben alle Länder und Partner der Vereinbarung zur Übernahme der Bundesstraßen einvernehmlich zugestimmt.” In dieser im Jahr 2002 getroffenen Vereinbarung wurden bestimmten Projekten Sonderfinanzierungsmittel zugesprochen: Für Vorarlberg konkret für die L 200, die Umfahrung Bersbuch, die A 14 (Anbindung Dornbirn-Nord an die Schwarzachtobelstraße) sowie die Südumfahrung Feldkirch. Insgesamt erhält Vorarlberg somit aus diesem Sonderfinanzierungstopf 112 Millionen Euro.
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