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Karfreitag: Keine Änderung für Bundesbeamte

Für Beamte ändert sich am Karfreitag nichts.
Für Beamte ändert sich am Karfreitag nichts. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Für die Bundesbeamten ändert sich nach der neuen Karfreitagsbestimmung nichts. Sie können um 12 Uhr gehen, haben faktisch den halben Tag frei.
Perönlicher Feiertag statt Karfreitag

Bundesbeamte werden am Karfreitag auch nach der Abschaffung des Feiertages für Evangelische ab Mittag frei haben. Vizekanzler und Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) verwies am Mittwoch im Pressefoyer auf einen entsprechenden Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1963. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wehrte sich gegen die “verzerrte Darstellung”, dass es nun Einzellösungen geben soll.

Manche Bundesländer geben Bediensteten weiterhin frei

Dass Bedienstete mancher Bundesländer oder Gemeinden am Karfreitag weiterhin frei haben sollen ohne dafür einen Urlaubstag nehmen zu müssen, sei die Realität: “Schauen Sie sich die Kollektivverträge an”, oder Regelungen in unterschiedlichen Betrieben, meinte Kurz. In manchen Unternehmen werde Mitarbeitern Freitagmittag frei gegeben, manchen am 24. oder am 31. Dezember. Derzeit werde medial etwas als Ausscheren dargestellt, was “absolute Realität” in Österreich sei. Unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Unternehmen seien “das normalste auf der Welt”, so der Kanzler.

Strache will bei Beamten nichts ändern

Strache sah einmal mehr die Arbeiterkammer in Verantwortung für die derzeitige Situation, habe diese doch die Klage beim EuGH unterstützt. Was die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst betrifft, verwies der Beamtenminister auf einen Ministerratsbeschluss aus 1963. Man wollte so nahe wie möglich an der ursprünglichen Regelung blieben und daher stehe es allen Ministern frei, am Karfreitag ab Mittag frei zu geben. Alle Ressorts sollten dies weiter so leben, meinte Strache. Laut seinem Büro handelt es sich dabei um eine Kann-Bestimmung. Es sei die übliche Praxis, dass die Beamten ab Mittag frei haben.

Auch Wiener Beamte haben weiter ab Mittag frei

Auch die Wiener Beamten haben – so wie ihre Kollegen im Bund – am Karfreitag weiterhin ab Mittag frei. Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ) mit. Die Regelung, so wurde betont, gelte nun auch für evangelische Mitarbeiter, die bis zur Streichung des Feiertags am Karfreitag nicht arbeiten mussten. Es bestehe aber die Möglichkeit sich einen “persönlichen Feiertag” zu nehmen, hieß es. Dieser wird jedoch als Urlaubstag abgezogen.

Wiener Neudorf gewährt zusätzlichen Urlaubsanspruch

In der Debatte um den Karfreitag setzt Wiener Neudorf (Bezirk Mödling) auf eine eigene Lösung. Dieser wird künftig – anders als bisher – ein normaler Arbeitstag, im Gegenzug dafür erhalten Beschäftigte der Gemeinde zusätzlichen Urlaubsanspruch. Das Personal im Gemeindedienst bekommt Sonderurlaub mit Bezügen im Stundenausmaß der Soll-Arbeitszeit am Karfreitag, hieß es seitens des Rathauses.

Durch die Neuregelung des Nationalrates wird die “jahrzehntelange Tradition”, dass das Gemeindeamt Wiener Neudorf und die angeschlossenen Außenstellen am Karfreitag geschlossen und die Mitarbeiter frei hatten, beendet. “Der Karfreitag wird zum normalen Arbeitstag und dafür wird im Gemeindedienst von Wiener Neudorf tatsächlich ein ‘persönlicher Feiertag’, wie von der Bundesregierung proklamiert, eingeführt”, wurde am Mittwoch in einer Aussendung mitgeteilt. Laut Bürgermeister Herbert Janschka (Liste ÖVP) könne das nur mit einer Aufstockung des Urlaubskontos funktionieren.

(APA/red)

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