Man habe sowohl neue Beweise vorgelegt als auch schuldhaftes Verhalten nachgewiesen. “Das reicht für eine Wiederaufnahme. Österreich will einfach keine Wiederaufnahme des Kaprun-Verfahrens, denn da könnten dann die wahren Schuldigen ans Licht kommen, und das wäre für die Republik als Miteigentümer der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) sehr teuer”, erklärte Keim. “Dem Staat ist klar, dass es viel Geld kostet.”
“Es geht mir nicht um den kleinen Handwerker, sondern um die Verantwortlichen, denn das Unglück war vorhersehbar und ist vermeidbar gewesen.” Man habe eine solche Katastrophe billigend in Kauf genommen, meint der Deutsche. Die Schuldigen sollten für den Tod von 155 Menschen die Verantwortung übernehmen, verlangt der Experte.
Es sei ein “Wahnsinn”, wie mit Normen, Sicherheitsvorschriften und Gesetzen umgegangen worden sei: “Diese sind mit Füßen getreten worden und haben so zu einer der größten zivilen Katastrophen in Europa geführt – mit keinem Schuldigen.” Wenn das Unglück nicht kurz nach 9.00 Uhr, sondern um 11.00 Uhr geschehen wäre, dann wären sogar bis zu 3.000 Tote zu beklagen gewesen – durch den Kamineffekt wären alle Menschen im Alpincenter durch die giftigen Gase gestorben, so Keim.
Er und sein Kollege Bernhard Schrettenbrunner hätten neue, eindeutige Beweise vorgelegt – wie z. B. den umgebauten und wieder rückgebauten manipulierten Heizlüfter -, mit denen die Schuldigen und Falschgutachter überführt werden könnten, sagte Keim. Österreich verhalte sich nach dem Motto “was man nicht sehen will, das sieht man auch nicht”, meinte der Stuttgarter. “Es ist skandalös, wie hier Rechtsbeugung und Rechtsbruch begangen wird.” Die Justiz sei ein “großer Klüngel”, der vor keiner Straftat Angst habe, “weil sie sich gegenseitig decken”. Als Europäer sei es für ihn “unvorstellbar, wie ein demokratischer Rechtsstaat eine solche Verhaltensweise an den Tag legen kann”, sagte Keim.
Er selbst sei durch eine Anzeige der GBK gegen den Heizlüftungshersteller Fakir, für den und eine Versicherung er als Sachverständiger tätig geworden sei, zu dem Fall gekommen. Schon bald habe er nachweisen können, dass es beim Heizlüfter keinen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Stuttgart seien zu demselben Ergebnis gekommen. Ende 2004 habe er das Urteil des Salzburger Richters Seiss erhalten, sich mit dem Eisenbahngesetz und dem internationalen Stand der Technik zu beschäftigen begonnen und die Bahn auf das Kitzsteinhorn mit früher errichteten verglichen. “Vom Stand der Technik war man meilenweit entfernt: keine Gegensprechanlage, keine Videoüberwachung, keine Nothämmer, Notausstiege und und und.” Am 10. Jänner 2006 sei er das letzte Mal für Fakir tätig gewesen.
Er habe keinen Auftraggeber, sondern er und Schrettenbrunner finanzierten ihre Tätigkeit selbst, “weil ich so viel technischen Schwachsinn im Zusammenhang mit der Gletscherbahn als Vollbluttechniker nicht ertragen konnte. Ich kann auch nicht ertragen, dass für den Tod von 155 Menschen keiner Schuld haben will”, sagte Keim. Je mehr er sich mit dem Fall beschäftigte, desto mehr habe er feststellen müssen, dass man grob fahrlässig vorgegangen sei und überhaupt nichts dem internationalen Stand der Technik entsprochen habe. Dann hätten sie beide begonnen, Anzeigen zu erstatten, so der Deutsche.
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