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Kaprun: Opferanwalt verlangt neue Vermittlungskommission

Salzburg - Der Wiener Opferanwalt Gerhard Podovsovnik erklärte in einem offenen Brief an Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), dass eine Höherversicherung verschwiegen und Leistungsbetrug begangen worden sei. Im Versicherungstopf der Vermittlungskommission hätten statt 13,4 Millionen zumindest 79,67 Millionen Euro liegen müssen.

Der Jurist Podovsovnik verlangt eine neue international besetzte Vermittlungskommission sowie einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss bezüglich des Brandinfernos bei der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn in Kaprun (Pinzgau) mit 155 Toten.

Er habe eine Liste über weitere Versicherungen der Gletscherbahnen Kaprun AG zugespielt bekommen, die eine Höherversicherungssumme von 1,85 Milliarden Schilling (134,3 Millionen Euro) belege. Diese Summe sei im Kaprun-Strafprozess und auch im Rahmen der Vermittlungskommission verschwiegen worden, so der Opferanwalt.

Die höheren Versicherungssummen, die dem Verkehrsministerium im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bekanntzugeben gewesen seien, wären auch seitens des Ministeriums verschwiegen worden. Jeder Angehörige und jeder Überlebende hätte zumindest die sechsfache Summe bekommen müssen, meinte Podovsovnik.

Während das Strafgericht zu dem Schluss gelangte, dass die Brandkatastrophe durch einen fehlerhaft produzierten Heizlüfter ausgelöst wurde, führt Podosovnik Erkenntnisse deutscher Gutachter ins Treffen, nach denen dieser Heizlüfter technisch verändert wurde, und zwar im “Zusammenwirken” der Gletscherbahnen Kaprun AG und einiger Firmen, die unter anderem mit Montage und Überprüfung des Geräts zuständig waren. Damit liege ein Verschulden dieser Firmen vor.

“Nach dem Urteil im Strafprozess haften die Unternehmen nicht nur verschuldensunabhängig nach dem Eisenbahn-Kraftfahrhaftpflichtgesetz (EKHG)”, so der Opferanwalt. Die Ansprüche der Angehörigen beliefen sich nach seinen Angaben nach dem EKHG auf 290.691,33 Euro pro Todesopfer und Überlebendem.

Die Ablehnung zweier Wiederaufnahmeanträge für das Strafverfahren sei auf eine Weisung des Justizministeriums zurückzuführen, so Podovsovnik. Er kritisiert, dass die neuen technischen Erkenntnisse keine Berücksichtigung fanden. Der Opferanwalt fordert, dass sich Versicherungen, die Gletscherbahnen sowie die am Bau beteiligten Firmen an einen Tisch setzen und mit ihren Haftpflichtversicherungssummen die auszuzahlenden Summen erhöhen. “Die Ergebnisse der österreichischen Vermittlungskommission müssen unbedingt verbessert werden”, erklärte der Anwalt.

Der Leistungsbetrug wurde mittlerweile jedenfalls bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn sowie bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien angezeigt und werde dort geprüft. Gleiches gelte für die verschwiegenen technischen Veränderungen im Heizlüfterinneren und damit auch die Betrugsanzeigen bei beiden Staatsanwaltschaften.

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