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Kampfmannschaften und Nachwuchs dürfen wieder trainieren

©VMH
Mit Öffnung der Sportstätten ist die Benützung durch die Sportvereine unter strengen behördlichen Auflagen ab 15. Mai möglich

KAMPFMANNSCHAFTEN UND NACHWUCHSKICKER DÜRFEN AB 15. MAI WIEDER TRAINIEREN

Seit Mitte März, also schon mehr als ein Monat sind die Sportanlagen aufgrund des Betretungsverbot geschlossen. Nun hat Sportminister und Vizekanzler Werner Kogler im TV gute Nachrichten kundgetan. Ab 15. Mai werden die Sportanlagen, also auch das Stadion Birkenwiese in Dornbirn, wieder geöffnet. Die Sportstätten dürfen auch wieder benützt werden. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erlaubt, nur unter Einhaltung der Mindestabstandsregelung von zwei Metern. Also könnten ab 15. Mai die Kampfmannschaften im Amateurfußball (Herren bzw. Frauen) und der gesamte Nachwuchsfußball endlich wieder auf den grünen Rasen, wenn auch mit gravierenden Einschränkungen zurückkehren. Allerdings gibt es die Öffnung der Sportstätten zu diesem Zeitpunkt nur, wenn die Zahl der Neu-Infizierten weiter so niedrig bleiben. Die Vereine übernehmen eine große Verantwortung, eine Begrenzung für Kleingruppen in den Trainingseinheiten gibt es nicht. Allerdings ist ein normaler Trainings- und in weiterer Folge ein Spielbetrieb wohl erst mit einer Impfung bzw. einem effektiven Medikament möglich. Also der Saisonstart für den Amateurfußball im August/September ist heutzutage stark gefährdet. Die Kantinen bzw. die vereinseigenen Klubheime auf den Fußballplätzen könnten ab dem 15. Mai ihre Pforten und dem Mindestabstand von einem Meter ihre Pforten wieder öffnen. Ein Hoffnungsschimmer für den Fußball, ob Groß oder Klein. 

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