Wer Bilder, auf denen Kinder zu obszönen Handlungen gezwungen werden, speichert, tauscht, kauft oder weiterversendet, war bereits in der Vergangenheit fällig. Wer sich die einschlägigen Seiten nur ansieht, blieb bislang straffrei. Doch nun bläst pädophilen Sittenstrolchen ein scharfer Wind ins Gesicht. Eine Erweiterung des Tatbestandes macht nämlich nun auch strafbar, wer im Internet wissentlich auf eine pornografische Darstellung Minderjähriger zugreift.
Keine Tricks
Wer sich mit Tricks wie Ich bin nur zufällig dort gelandet herauszureden versucht, braucht viel Glück. Für Fachleute ist es ein Routinejob das Surfverhalten des Benutzers zu rekonstruieren und die Datenspuren zurück- zuverfolgen. Häufigkeit, Verweildauer, zielgerichtete Suche all das ergibt ein Gesamtbild, aufgrund dessen dann Anklage erhoben wird oder nicht. Wer für perverse Bilder bezahlt hat, sitzt ebenfalls in der Falle. Wer hingegen versehentlich auf einer Kinderpornoseite gelandet ist, hat nach wie vor nichts zu befürchten.
Brave Bürger
Wer sich einen typisch Pädophilen vorzustellen versucht, wird sich schwer tun. Die Männer bzw. Frauen sind durchwegs sozial integrierte, rechtschaffene Bürger. Sie sind meist verheiratet oder liiert und haben häufig Kinder in demselben Alter wie die Mädchen und Buben auf den Bildern. Sie sind ganz normal und dennoch erfahren sie offenbar sexuelle Befriedigung, wenn sie sich Kinderpornos ansehen. Häufig stammen die Täter aus der Mittel- oder Oberschicht. Vor Gericht ist ihnen die Sache höchst peinlich, in der Regel weiß niemand von ihren Vorlieben. In Therapie begeben sich die Täter jedoch selten. Erst wenn eine gerichtliche Weisung vorliegt, gibt es manchmal ein Einsehen.
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