Kachelmanns ehemalige Geliebte Claudia D. hatte den Schweizer Wetterexperten im Februar 2010 wegen Vergewaltigung angezeigt. Nach dem Freispruch im Strafprozess im Mai 2011 hatte Kachelmann vor dem Zivilgericht auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von rund 13.000 Euro geklagt. Die Begründung: Die Radiomoderatorin habe ihn zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, um ihn ins Gefängnis zu bringen.
“Im Zweifel für den Angeklagten”
Anders als im Strafprozess musste Kachelmann im Zivilverfahren allerdings selbst darlegen und beweisen, dass Claudia D. bei ihren Vorwürfen die Unwahrheit gesagt hatte. Im Strafverfahren hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann 2011 zwar nach dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” freigesprochen – zugleich aber betont, dass dies nicht mit dem Nachweis einer falschen Beschuldigung durch Claudia D. verbunden sei.
(APA)
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