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Justizwachegewerkschaft fordert mehr Geld für den Strafvollzug

Am Freitag beraten die Mitarbeiter der Justizwache über einen möglichen Streik.
Am Freitag beraten die Mitarbeiter der Justizwache über einen möglichen Streik. ©APA
Die Bundesleitung der Justizwachegewerkschaft hat bereits in der vergangenen Woche eine Resolution beschlossen. Diese enthält Vorschläge zur Verbesserung des Maßnahmen- und Strafvollzugs.
Diskussion um Strafvollzug
Missstände im Strafvollzug

Am Donnerstag wurde das Papier mit der eigenen Position an die Parlamentsklubs und die Bundesregierung übermittelt, ehe am Freitag österreichweit Dienststellenversammlungen abgehalten werden sollen.

Bei den Versammlungen am Freitag soll “ausgelotet werden, ob die Bediensteten der jeweiligen Dienststellen bei eventuellen Streikmaßnahmen mitgehen”, sagte Albin Simma, Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft zur APA. Streiks “wünscht sich aber niemand”, konkretisierte Simma, vielmehr erwarte man sich von der Regierung entsprechende Schritte zur Verbesserung des Strafvollzugs.

“Mangelwirtschaft” im Strafvollzug

Die Justizwachegewerkschaft spricht in ihrer Resolution von einer “weitreichenden Mangelwirtschaft” im Strafvollzug. Gefordert wird etwa eine Auslagerung des Maßnahmenvollzugs und eine umfassende Reform des Jugendstrafvollzugs. “Wir haben schon vor Jahren Verbesserungen gefordert”, sagte Simma. Die Gewerkschaft sei kein “Reformverweigerer”, auch arbeite man mit dem zuständigen Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zusammen.

Forderungen der Justizwachegewerkschaft

Primär wird von der Regierung mehr Geld für den Strafvollzug verlangt, ebenso ein “erkennbares Interesse” sowie eine “breite Unterstützung des Gesetz- bzw. Dienstgebers”. Weitere Vorschläge der Gewerkschaft umfassen klare Zielvorgaben und einheitliche Standards, Beiziehung von Basispersonal bei allfälligen Reformschritten sowie die Reorganisation der Dienst- und Obersten Vollzugsbehörde.

Versammlung am Freitag geplant

Beginn der Dienststellenversammlungen am Freitag ist um 9.00 Uhr, sie sollen “maximal eineinhalb Stunden dauern”, so Simma. Diese müssen laut Gesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, betonte Simma. Während der Versammlungen auf freiwilliger Basis werden nur die “notwendigsten Maßnahmen gemacht”, wie beispielsweise Vorführungen zu Verhandlungen oder Ärzten. (APA)

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