Dieses hatte in dem Mordfall den folgenschweren Irrtum eines Gerichts als “leichtes Versehen” eingestuft und den zuständigen Richter nur zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.
Die fünfjährige Mari Luz war im Jänner 2008 in der südspanischen Stadt Huelva nach den Ermittlungen der Polizei von einem rechtskräftig verurteilten Kinderschänder ermordet worden. Der mutmaßliche Täter befand sich auf freiem Fuß, weil ein Richter es versäumt hatte, seine Inhaftierung anzuordnen.
Das höchste Richtergremium wies nach Presseberichten vom Mittwoch in einem Berufungsverfahren die Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, den zuständigen Richter für drei Jahre vom Dienst zu suspendieren. Sowohl die sozialistische Regierung von Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero als auch die konservative Opposition übten heftige Kritik an der Entscheidung des Gremiums. Justizminister Mariano Fernández Bermejo kündigte eine Reform der Disziplinarverfahren für Richter an. Der Vater des ermordeten Mädchens, Juan José Cortés, sagte die Entscheidung des Richtergremiums sei eine “nationale Schande”.
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