Dies kündigte Brandstetter im “Standard” (Wochenend-Ausgabe) an. Die Gerichtsverhandlung selbst soll jedoch nicht gezeigt werden.
Brandstetter-Vorschlag zur Fernseh-Übertragung von Gerichtsurteilen
In der Diskussion um die Einführung der “Dissenting Opinion” am Verfassungsgerichtshof, die sich mit der angeordneten Wiederholung der Hofburg-Stichwahl aufgetan hatte, plädiert der Minister dafür, abweichende Meinungen einzelner Höchstrichter auch weiter nicht publik zu machen. “Es gibt einen Interessenskonflikt zwischen Transparenz und Autorität eines Höchstgerichts. Es gehört auch zur Rechtsstaatlichkeit dazu, dass dann, wenn ein Höchstgericht gesprochen hat, ‘a Ruah’ is”, befand Brandstetter.
(apa/red)
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