Eine Urkundenfälschung hat die geständige Gerichtsmitarbeiterin begangen. Der Lehrling hat die Schule nicht besucht und selbst eine Entschuldigung wegen Krankheit geschrieben. Dafür hat die damals 18-Jährige am 5. März 2015 den Stempel jenes Gerichts verwendet, an dem die Verwaltungsassistentin arbeitet.
Für die begangene Straftat wurde der unbescholtenen Angeklagten gestern am Landesgericht Feldkich eine Diversion gewährt. Wenn die nunmehr 19-Jährige unentgeltlich 50 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung verrichtet, wird das Strafverfahren gegen sie eingestellt werden. Damit bliebe der jungen Frau eine Vorstrafe erspart. Mit der von Richter Richard Gschwenter vorgeschlagenen diversionellen Erledigung waren die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft einverstanden.
Freigesprochen wurde die Angeklagte am Mittwoch von der zweiten angeklagten Urkundenfälschung mit einer weiteren selbstverfassten Schulentschuldigung. Der Richter geht davon aus, dass die Angeklagte auf dem Entschuldigungsschreiben für die Schule die Unterschrift eines Arbeitskollegen nicht nachgeahmt hat. Das Gericht stützte sich dabei auf das die Angeklagte entlastende Gutachten eines Schriftsachverständigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zur diversionell bestraften Urkundenfälschung merkte der Richter an, es habe sich dabei ja nicht um Vorgänge wie bei den von Gerichtsmitarbeitern vorgenommenen Testamentsfälschungen gehandelt, sondern um eine Schulentschuldigung.
Keine große Sache
Auch wenn seit den Betrügereien mit Testamenten ein besonderes Augenmerk auf die Justiz gelegt werde, sei zu bedenken, dass es sich beim gefälschten Entschuldigungsschreiben um keine große Sache handle. Der angeklagte Gerichtslehrling habe eine jugendliche Dummheit begangen, sagte der Richter. Deshalb müsse man bei der Strafbemessung nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
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