Viereinhalb Jahre Haft für Martinez, so lautet das rechtskräftige Urteil gegen den ehemaligen Politiker. Sein Anwalt Alexander Todor-Kostic spricht von einem Schandurteil, er soll auch schon am Gericht versucht haben, für seinen Mandanten zu intervenieren. Rechtliche Schlupflöcher gibt es für Martinz allerdings so gut wie keine. Weder Fußfessel noch Freigang sind bei dieser Strafhöhe möglich. Auch eine Verbüßung der Strafe in Klagenfurt kommt nicht infrage, dort darf nur einsitzen, wer maximal 18 Monate ausgefasst hat. Sollte er versuchen, Haftuntauglichkeit geltend zu machen, muss ein Gerichtsgutachter darüber entscheiden.
Gert Xander sitzt bereits
Der zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren verurteilte ehemalige Landesholding-Vorstand Gert Xander sitzt bereits im Gefängnis. Er hat seine im Prozess um die Pleitefluglinie Styrian Spirit erhaltene Strafe von 21 Monaten unbedingt angetreten, nun kommen noch einmal 24 Monate dazu. Diese wird unmittelbar an die Erststrafe “angehängt”.
Megymorez bis Ende April in Haft
Xanders Ex-Vorstandskollege Hans-Jörg Megymorez erhielt drei Jahre unbedingt, auch er muss bis Ende April ins Gefängnis. Wie Xander hat auch Megymorez inzwischen Privatkonkurs angemeldet. Beide sind in der Causa Birnbacher schadenersatzpflichtig, Xander auch bei der Styrian Spirit, wo es um zwei Millionen Euro Schaden geht. Megymorez sieht sich zudem mit enormen Anwaltskosten konfrontiert.
Birnbacher kommt wohl nicht in Haft
Dietrich Birnbacher wird wohl nicht ins Gefängnis müssen, er erhielt drei Jahre Haft, davon aber nur sechs Monate unbedingt. Er könnte auf Vollzugsuntauglichkeit setzen, da er, wie er im Prozess erklärte, schwer zuckerkrank ist.
Bisher Haftaufschub für Kulterer
Noch immer nicht im Gefängnis ist Wolfgang Kulterer, der mittlerweile mit drei Verurteilungen sechseinhalb Jahre Haft angesammelt hat. Kulterer hat aufgrund eines Schulterleidens bisher Haftaufschub erhalten, er hätte eigentlich schon Ende September vergangenen Jahres seine Strafe antreten müssen. Inzwischen ist die Geduld der Justiz aber erschöpft, ein neuerlicher Antrag auf Aufschub wurde abgelehnt, der Gutachter hält ihn für vollzugstauglich. Sein Anwalt Ferdinand Lanker hat dagegen Einspruch erhoben, nun muss das Oberlandesgericht Graz entscheiden.
(APA)
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