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Justiz erhöht Druck: Grassers Konten seit Ende Juli im Visier

Die Justiz hat in ihren Ermittlungen gegen Karl-Heinz Grasser eine härtere Gangart eingeschlagen: Die Konten des Ex-Finanzministers werden unter die Lupe genommen.
Buwog: Honorar-Teil möglicherweise an Grasser
Bereits Ende Juli hat das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Offenlegung aller Kontoverbindungen stattgegeben. Grassers Anwalt Manfred Ainedter bestätigte gegenüber der APA einen Bericht des Nachrichtenmagazins “profil-online”. Aufgrund des “dringenden Tatverdachts” der Untreue und der verbotenen Geschenkannahme hat die Justiz von den österreichischen Banken die Offenlegung aller Kontoverbindungen Grassers beantragt. Eine Kontenöffnung sei dies aber nicht, so der Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegenüber dem ORF-Radio den Beschluss bestätigt. Die “Anordnung” ist mit 28. Juli 2010 datiert und wurde am Tag darauf vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt. Laut dem Gerichtsbeschluss müssen alle österreichischen Bankinstitute ihre Kontenlisten ab Anfang 2001 durchforsten und bekanntgeben, ob eine Kontoverbindung Grassers besteht bzw. ob Grasser auf einem Konto zeichnungsberechtigt ist.

Im September wurde Grasser erstmals bei zwei Terminen von Staatsanwälten und Ermittlern zu den Vorwürfen rund um die Buwog-Privatisierung und anderer Geldflüsse einvernommen. Für Grassers Anwalt Ainedter ist das Vorgehen der Justiz “erstaunlich”, weil Grasser immer angeboten habe, alles offenzulegen. Dass der Beschluss nun in den Medien auftauche, sei ein “Bruch des Amtsgeheimnisses” und ein “unfassbarer Skandal”, wetterte der Anwalt heute. Grasser hat stets alle Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das Nachrichtenmagazin “profil” zitiert auf seiner Homepage aus dem Beschluss: Die Staatsanwaltschaft begründe die Anordnung mit “dringendem” Tatverdacht bezüglich des “Verbrechens der Untreue” in Zusammenhang mit dem “Verkauf der Bundeswohngesellschaften” (Buwog). Weiters äußere die Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass Grasser bei der “Änderung des Glücksspielgesetzes” einen finanziellen “Vorteil angenommen” habe und dadurch “das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte” begangen habe.

Die “angeordnete Auskunft” sei “zur Aufklärung der bezeichneten Straftat erforderlich, weil einzig die vollständige Kenntnis aller Bankkonten, über die Mag. Karl-Heinz Grasser in Österreich verfügungsberechtigt ist, eine Bestätigung oder Entkräftung des Vorwurfes, er habe für bzw. durch die obgenannten Tathandlungen Geldzahlungen erhalten, ermöglicht”, so der Antrag.

Der “Verdacht auf verbotene Geschenkannahme” durch Grasser im Zusammenhang mit dem Glücksspielgesetz hängt offenbar mit Zahlungen des Automatenkonzerns Novomatic zusammen. Laut bisherigen Berichten hatte Novomatic von 2005 bis 2008 die Summe von 450.000 Euro für Beratung an Grassers Freund Walter Meischberger gezahlt. 330.000 Euro davon gingen an die Gesellschaft Valora, an der sich Grasser nach seiner Zeit als Finanzminister (Februar 2000 bis Jänner 2007) beteiligte. Wie der “Kurier” kürzlich unter Berufung auf einen Novomatic-Sprecher berichtete, habe der Konzern seine letzten Zahlungen an die Valora geleistet “kurz nachdem Grasser sich an dieser beteiligte”. Novomatic und Grasser haben die Vorwürfe des Grünen Abgeordneten Peter Pilz, der Grasser Bestechung vorwarf, scharf zurückgewiesen und rechtliche Mittel ergriffen. Grasser hatte Pilz wegen Verdachts auf Verleumdung angezeigt. Gegenüber der APA gab der Konzern auf Anfrage bis zum späten Nachmittag keine Stellungnahme ab.

Grassers Anwalt Ainedter dementierte gegenüber der “Kronen Zeitung” (Dienstagausgabe) “Gerüchte”, wonach sein Mandant laut “Empfehlung” der Justizbehörden Österreich nicht verlassen dürfe.

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