Ein Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) schenkte den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten keinen Glauben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Student erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt im vergangenen Oktober von einvernehmlichem Sex gesprochen. Er sei von dem 18-Jährigen angesprochen worden. Nach einem kurzen Wortwechsel sei es zu einem Kuss gekommen: “Dann sind wir im Gebüsch gelandet.”
18-Jähriger setzte sich zur Wehr
Laut Anklage hatte der Schüler in erheblich alkoholisiertem Zustand gegen 1.30 Uhr eine Bar auf der Mariahilfer Straße verlassen. Am Nachhauseweg begegnete er dem Studenten, der ihn von der Straße drängte und sich an ihm vergangen haben soll. Als sich der 18-Jährige zur Wehr setzte, versetzte ihm der Angeklagte der Staatsanwaltschaft zufolge drei bis vier wuchtige Faustschläge ins Gesicht und auf den Hinterkopf. Der Schüler gab darauf seinen Widerstand auf.
Auch der Angeklagte war mit 2,8 Promille stark betrunken, laut einem psychiatrischen Gutachten aber nicht außerstande, das Unrecht seines Handelns einzusehen. Der Sachverständige bescheinigte ihm in der heutigen Verhandlung Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Der 22-Jährige weise eine leichte Persönlichkeitsstörung auf, die aber keiner geistig-seelischen Abartigkeit gleichkomme.
(APA)
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