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Junglehrer entscheiden sich eher gegen neues Dienstrecht

Das alte Dienstrecht ist deutlich populärer
Das alte Dienstrecht ist deutlich populärer
Die Mehrheit der Junglehrer hat sich im vergangenen Schuljahr gegen das neue Dienstrecht entschieden, zeigen Daten aus dem Bildungsministerium. 46 Prozent der Neo-Pflichtschullehrer und nur vier Prozent der Bundeslehrer haben die Möglichkeit genutzt, sich freiwillig nach dem neuen Modell anstellen zu lassen. Verpflichtend für alle neuen Lehrer gilt das neue Dienstrecht erst ab 2019/20.


Insgesamt wurden 2015/16 rund 3.900 Lehrer an den Pflichtschulen (v.a. Volks- und Neue Mittelschule) neu eingestellt, davon haben sich rund 1.800 freiwillig schon jetzt für das neue Dienstrecht entschieden. Von den Bundeslehrern (AHS, berufsbildende mittlere und höhere Schulen/BMHS) waren es überhaupt nur knapp 90 von rund 2.100.

Das neue Dienstrecht bringt eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf grundsätzlich 24 Stunden und höhere Anfangsgehälter von rund 2.500 Euro (bisher 2.100 für Pflichtschullehrer, 2.300 für Bundeslehrer). Das Höchstgehalt soll bei einer flacheren Gehaltskurve – exklusive Zulagen – knapp 4.500 Euro betragen (bisher 4.700 Euro bzw. 5.300). Außerdem vorgesehen sind neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung außerhalb der Unterrichtszeit, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs und ein Ende der Pragmatisierung.

Dass sich bisher deutlich mehr Pflichtschul- als Bundeslehrer für das neue Modell interessieren, liegt an der Unterrichtsverpflichtung: Pflichtschullehrer mussten bisher zwischen 20 und 22 Wochenstunden in der Klasse stehen. Da künftig Klassenvorständen (und damit praktisch alle Volksschullehrer), Mentoren bzw. Kustoden und Beratungslehrern bis zu zwei Wochenstunden angerechnet werden, wird ihre Arbeitszeit dadurch nur geringfügig oder gar nicht erhöht.

AHS- und BMHS-Lehrer müssen derzeit grundsätzlich 20 Wochenstunden unterrichten, die höhere Bewertung von Schularbeitsfächern führt de facto in diesen Gegenständen zu einer niedrigeren Stundenbelastung bis hinunter zu 17 Stunden. Sie müssen im neuen Dienstrecht also mehr unterrichten – in der Sekundarstufe II (v.a. AHS-Oberstufe, BMHS) führt der Unterricht von Schularbeitsfächern aber zusätzlich zu einer Reduktion der Lehrverpflichtung von bis zu zwei Stunden.

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