Nach der Tötung einer 16-Jährigen in Wiener Neustadt bestehen Zweifel am Alter des Verdächtigen. Der Syrer wurde laut seinen Angaben am 1. August 1999 geboren – ebenso wie sein Bruder, der nach einer Verurteilung in der Justizanstalt in Haft sitzt, wie auch Medien berichteten. Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob eine Altersbestimmung des Mannes notwendig ist.
Mordanklage: Alter hat Auswirkungen auf Strafmaß
“Wir prüfen den Akt gerade”, hieß es dazu am Mittwoch von Sprecher Erich Habitzl. Dabei soll auch die Frage geprüft werden, ob eine Altersfeststellung gemacht wird. Dafür könnte entweder eine forensische Altersdiagnostik bei einem Gutachter in Auftrag gegeben werden, wie auch der “Kurier” berichtete, oder das Alter könnte im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen erhoben werden.
Sollte der Mann wegen Mordes angeklagt werden, beträgt die Strafdrohung für junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) bis zu 15 Jahre. Für Erwachsene sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslang vor. “Das Alter hat Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gerichtshofes und das Strafmaß”, erklärte Habitzl.
(APA/Red)
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