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Jugendwohlfahrt: Vorarlberg weitet das Vier-Augen-Prinzip aus

Bregenz -  Für kommenden Montag hat Staatssekretärin Verena Remler eine Sitzung zur Novelle des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes einberufen. Ein Schwerpunkt soll das Vier-Augen-Prinzip sein. Das Land Vorarlberg hat unabhängig davon bereits konkrete Schritte gesetzt, so Landesrätin Greti Schmid.

Ab sofort werden die Jugendwohlfahrtsabteilungen der vier Bezirkshauptmannschaften um insgesamt vier zusätzliche Dienstposten verstärkt, um das Vier-Augen-Prinzip in Vorarlberg auszuweiten.

Seit 2009 wurde das Personal in den Jugendwohlfahrtsabteilungen der Bezirkshauptmannschaften bereits um insgesamt 6,4 Vollzeitstellen aufgestockt. Im September 2010 startete zudem ein Trainee-Programm für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Jugendwohlfahrtsabteilungen. Insgesamt wurden vier Trainee-Stellen eingerichtet. “Dieses Angebot wird von allen Beteiligten sehr positiv gesehen und soll fortgesetzt werden”, sagt Landesrätin Schmid.

Mit den nun geschaffenen zusätzlichen vier Dienstposten in den Jugendwohlfahrtsabteilungen der Bezirkshauptmannschaften werde die konsequente Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips ausgeweitet und dadurch gleichzeitig die Möglichkeit der internen Zusammenarbeit der Fachkräfte gestärkt, so die Landesrätin.

Um die vielen in den letzten Wochen eingegangenen Meldungen zu bearbeiten, wurde zudem die Zusammenarbeit mit privaten Jugendwohlfahrtseinrichtungen erweitert. Zusätzliche Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stehen zur Unterstützung der BH-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zur Verfügung. Diese Kooperation wird solange als notwendig fortgesetzt, um die zügige Aufarbeitung der Meldungen einerseits und die konsequente Ausweitung des Vier-Augen-Prinzips anderseits zu garantieren.

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