Von seff Dünser (NEUE)
Für Aufsehen hat der Polizeibericht über die nächtlichen Vorfälle vom 30. September 2019 auf dem Hohenemser Flugplatz gesorgt. Demnach haben ein 28-Jähriger und ein 15-Jähriger versucht, bei einem Einbruch in einen Hangar ein Flugzeug zu stehlen. Der beschuldigte 28-Jährige gab an, er habe mit dem Kleinflugzeug in die USA fliegen wollen. Er saß in der Pilatus-Maschine, als die durch einen elektronischen Einbruchsalarm informierte Polizei am Tatort eintraf und ihn und den Jugendlichen festnahm.
Videoaufnahmen der Überwachungskamera
Wegen des versuchten Flugzeugdiebstahls und einer Reihe anderer Delikte wurde der mit einer Vorstrafe belastete 15-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate Haft. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist bereits rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre 18 Monate Haft gewesen. Der junge Arbeitslose hat die unbedingte Haftstrafe von drei Monaten schon als Untersuchungshäftling verbüßt.
Psychiatrische Gutachten
Der 15-Jährige sei zur Tatzeit wegen seiner Persönlichkeitsentwicklungsstörung eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen, zitierte Richter Richard Gschwenter aus dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen.Noch nicht abgeschlossen hat die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Komplizen des Jugendlichen. Das bestellte psychiatrische Gutachten zur Frage der Zurechnungsfähigkeit des beschuldigten 28-Jährigen zur Tatzeit ist noch ausständig.
Der 15-Jährige sagte gestern vor Gericht, sie hätten ein auf dem Flugplatz gestohlenes Quad gegen das Hangartor fahren lassen und sich so Zugang zur abgesperrten Flugzeughalle verschafft. Sie hätten beim Flugplatz Lebensmittel für den Flug geklaut. Er habe nicht mitfliegen wollen. Aber sein 28-jähriger Komplize habe vorgehabt, nach Amerika zu fliegen. Der Erwachsene habe eine Flugausbildung vorzeitig abgebrochen, könne aber fliegen. „Auf der Playstation?“, fragte der Richter.
Verurteilt wurde der geständige 15-Jährige auch deshalb, weil er als U-Häftling mehrmals tätlich gegen Justizwachebeamte vorgegangen ist. Zudem hat er Mopeds und in einem Geschäft Lebensmittel zu stehlen versucht. Des Weiteren hat der Teenager mit seiner Strafanzeige vorgetäuscht, geschlagen und um 250 Euro beraubt worden zu sein.
(NEUE)
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