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Jugendliche wegen Vergewaltigung verurteilt

Wegen Vergewaltigung einer Mitschülerin wurden am Montag zwei Heranwachsende am Landesgericht Feldkirch zu Haftstrafen von jeweils zwölf Monaten auf Bewährung und 1.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die heute 18 und 19 Jahre alten Männer vor vier Jahren in einem heilpädagogischen Zentrum in Vorarlberg ein damals 15-jähriges, geistig behindertes Mädchen vergewaltigten. Die junge Frau gilt seit dem Vorfall als suizidgefährdet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Während der 18-Jährige aus dem Bezirk Bludenz geistig zurückgeblieben ist, besuchte der 19-jährige Türke aus Bludenz das sozialpädagogische Zentrum wegen seiner sprachlichen Schwierigkeiten. Was in der speziellen Anstalt für retardierte Jugendliche passierte, wurde erst im Jahr 2003 bekannt, nachdem das heute knapp 19 Jahre alte Opfer immer wieder versucht hatte, sich das Leben zu nehmen.

Offenbar war Erpressung im großen Stil an der Einrichtung schon länger an der Tagesordnung. Die 15-Jährige wurde während eines Jahres von den beiden Klassenkameraden zur Herausgabe von Geld genötigt. „Das Mädchen hat sogar seine Mutter bestohlen, um die erpressten Geldbeträge abführen zu können“, sagte Staatsanwalt Franz Pflanzner. Aber auch andere Schüler wurden von einer türkischen Clique bedrängt. „Sonst werfen wir dich zum Fenster raus“, war eine gängige Drohung. Eines Tages forderten die beiden Schüler nicht nur Geld, sondern Sex von der 15-Jährigen.

In einer Unterrichtspause zwangen der damals 14-Jährige und sein 15-jähriger Kollege das Mädchen, sowohl vaginalen als auch analen Sex über sich ergehen zu lassen. Dafür verurteilte Richter Othmar Kraft die beiden Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von je zwölf Monaten auf Bewährung. Darüber hinaus müssen sie dem psychisch völlig aus der Bahn geworfenen Opfer ein Teilschmerzensgeld von 1.000 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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